Eigentumseinheiten in Seniorenimmobilien

12.04.2022 - BetreutesWohnen , Eigentumswohnung , Immobilienfinanzierung , Pflege , Seniorenwohnen , sozialfinanz.de

Immobilien haben sich in den vergangenen Jahren als sehr beliebte Anlagemöglichkeit herausgestellt. War die Beliebtheit bisher auf mangelnde alternative Anlagen zurückzuführen, könnte in Zukunft bei steigenden Inflationsraten die Bedeutung von Immobilien als „Betongold“ weiterhin hoch bleiben.

Die zunehmende Beliebtheit von Seniorenimmobilien bei institutionellen Anlegern begründet sich auf folgenden Aspekten:

  • Die Nachfrage nach Seniorenimmobilien aus Nutzersicht ist hoch und wird aufgrund der demografischen Entwicklung auch in Zukunft zunehmen.
  • Der aktuelle Wohnungsbestand in Deutschland ist nur in einem sehr geringen Maß barrierearm oder barrierefrei und bietet enormes Aufholpotenzial.
  • Die erzielbaren Renditen sind noch nicht so weit komprimiert wie bei den gängigen Assetklassen Büro, Logistik oder Wohnen.
  • Es besteht nur eine geringe Konjunkturabhängigkeit.
  • Je nach Konstellation profitieren Anleger von langen Mietverträgen und relativ ausfallgeschützten Mieterträgen.


Daher gelten Seniorenimmobilien auch für Privatpersonen als zunehmend attraktive Anlagemöglichkeit. Hier gelten direkte Immobilieninvestitionen als besonders interessant, also jene, wo eine Eintragung als Eigentümer im Grundbuch erfolgt.

Als Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu sein, ist für viele Investoren ein lohnendes Ziel. Es verbindet die Attribute „eigene vier Wände“, „Sicherheit“ und „Freiheit“ hier womöglich noch ergänzt um „Rendite“.

Doch genau hier ist Detailarbeit erforderlich, denn ein eigenes Grundbuch erfüllt nicht zwingend die obigen Attribute und welche Vor- aber auch Nachteile damit verbunden sind, sollte sich jeder private Investor zuvor bewusst machen.

Ein Vergleich zwischen Altenpflegeheimen und Betreutem Wohnen

Der Begriff „Seniorenimmobilien“ ist nicht geschützt. Darunter werden zahlreiche Wohnformen gebündelt: Ambulant betreute Wohngemeinschaften, Betreutes Wohnen, Seniorenwohnen, Tagespflegen, Altenpflegeheime und Seniorenresidenzen, um nur einige zu nennen.

Der Begriff Pflegeheim bezeichnet Einrichtungen zur dauerhaften, stationären Unterbringung und pflegerischen Versorgung von Menschen, die wegen körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen nicht in der Lage sind, in einer eigenen Wohnung zu leben. Heime garantieren eine umfassende Versorgung und professionelle Pflege aller Altersgruppen. Die rechtlichen Bedingungen regelt das SGB XI, wobei die Finanzierung eines Aufenthaltes im Pflegeheim durch die Pflegekasse nur teilweise erfolgt, sprich: ein Eigenanteil zu leisten ist.

Eine solche Legaldefinition wie beim Pflegeheim gibt es beim Betreuten Wohnen nicht. Wir wollen hierunter eine barrierefreie Wohnung verstehen, in der eine Betreuung durch einen ambulanten Dienst erfolgen kann. Dieser kann, muss aber nicht, in einer Sozialstation im Haus untergebracht sein.

Ein Pflegeheim oder eine Anlage mit Betreutem Wohnen übersteigt jedoch das Anlagevolumen der meisten privaten Anleger. Dennoch ist eine Investition in beide Assetklassen ohne weiteres auch mit kleineren Beträgen und einem eigenen Grundbucheintrag möglich. Wie bei einer Eigentumswohnung auch, werden die bestehenden Wohneinheiten aufgeteilt und für jede Einheit ein eigenes Wohneigentumsgrundbuch gebildet.

Jedoch müssen private Anleger im Kontext von Pflegeheimen Besonderheiten berücksichtigen, welche in dieser Form nicht für Wohnanlagen gelten. Dies fängt bei der Wahl des Grundstücks an und reicht über die Bauweise bis hin zur Nutzung.

Fest steht: Wer ein Pflegeapartment kauft, erwirbt eine Spezialimmobilie in einem besonderen Markumfeld. Dies führt zu wesentlichen Unterschieden gegenüber einer klassischen Wohnung und auch zum Betreuten Wohnen, welches sich letztlich nur durch eine barrierefreie Ausstattung abgrenzt, aber sich rechtlich nicht von einer klassischen Eigentumswohnung unterscheidet.

Mietvertrag einer Pflegeimmobilie


Bei vermieteten Wohnungen:

In diesem Falle besteht ein Mietvertrag mit einer Privatperson, welcher dem Mietrecht unterliegt und dem Mieter einen vergleichsweisen hohen Schutz gewährt. Darüber hinaus gilt es auch den Verwaltungsaufwand einer vermieteten Wohnung zu berücksichtigen.

Neben der jährlich zu erstellenden Betriebskostenabrechnung kommt beim Auszug des Mieters die Abnahme der Wohnung hinzu sowie die Abrechnung der hinterlegten Kaution. Indes gibt es auch beim Betreuten Wohnen Anlagen, die von einem Betreiber in Gänze angemietet werden. Dieser bemüht sich dann um die Vermietung der einzelnen Einheiten und trägt auch das Vermietungs-/Ausfallrisiko. Doch damit gehen auch Nachteile einher, die analog zu jenen bei Pflegeappartements zu sehen sind:

Bei Pflegeappartements

Hier besteht ein Mietvertrag mit dem jeweiligen Betreiber. In diesem Falle findet nicht das Mietrecht, sondern das Gewerbemietrecht Anwendung. Dies hat zur Folge, dass die Pflichten sowie die Haftung des Vermieters diesem deutlich umfangreichere Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Durch den Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 20 Jahren oder mehr, besteht ebenfalls ein marginales Mietausfallrisiko in Bezug auf einen Mieterwechsel. Darüber hinaus fällt die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung weg, da der Betreiber direkt mit den Versorgern abrechnet.


Pflegeappartement und Eigentumswohnung im Vergleich

PflegeappartementEigentumswohnung
StandortProfessionelle Standort- und Bedarfsanalyse wurde im Vorfeld erstellt. Unabhängig von äußeren Einflüssen.Attraktivität des Standortes kann sich durch äußere Einflüsse ändern, z.B. Fluglärm, Abwanderung großer Arbeitgeber usw.
Mietrendite¹Anfänglich zwischen 4,5 und 5% (indexiert). Unabhängig vom regionalen Mietspiegel.In guten Lagen selten über 3,5%.
VermietungMietvertrag mit Betreiber; Laufzeit i.d.R. 20 – 25 Jahre; minimaler Aufwand für Vermietung.Vermietung muss vom Eigentümer selbst organisiert werden. Es gibt jedoch auch analog dem Pflegeappartement Globalmietverträge!
MietausfallMieteinnahmen auch bei vorübergehendem Leerstand, sofern die Solvenz des Betreibers nicht gefährdet ist. Hohe Kalkulationssicherheit.Mietausfall durch Leerstand oder schlechte Zahlungsmoral des Mieters. Oft hohe Fluktuation insbesondere bei kleinen Wohnungen.
GrundrissBei allen Appartements nahezu gleiche Eigenschaften. Kaum Qualitätsunterschiede. Insbesondere wird i.d.R. nicht nach Quadratmetern bezahlt, sondern größenunabhängig nach Einzel- oder DoppelzimmerMieter sucht “perfekte” Wohnung. Bestimmte Merkmale (z.B. die Ausrichtung, Ausstattung) beeinflussen die Attraktivität.
AllgemeinflächenRelativ hoher AnteilGering
InstandhaltungIst nahezu komplett Sache des Betreibers (außer “Dach und Fach”)Sache des Eigentümers, Rücklage ca. doppelt so hoch wie beim Pflege-Appartement.
SteuervorteilDer nicht abschreibbare Grundstücksanteil ist im Vergleich zur Gesamtinvestition geringer.Der nicht abschreibbare Grundstücksanteil ist im Vergleich zur Gesamtinvestition höher, da die Gebäudegröße (Grundstücksausnutzung) geringer ist.
Dingliche SicherheitAbgesichert durch eigenes GrundbuchblattAbgesichert durch eigenes Grundbuchblatt
RisikenBetreiberausfall kann zu Verzögerungen bei der Mietzahlung führen.Rechtsstreitigkeiten mit säumigen Mietern; Mietminderung; Totalausfall durch Mietnomaden; hohe Instandsetzungskosten durch “Messies”
EigennutzungUnmittelbare Eigennutzung nicht möglich; allenfalls bevorzugtes Belegungsrecht auf ein beliebig freiwerdendes AppartementMöglich, sofern kein Globalmietvertrag geschlossen wurde.
Quelle: https://www.investition-pflegeimmobilie.de/informationen/vergleich-zur-eigentumswohnung.html

Besonderheiten bei der Finanzierung

Die Aufteilung von Gebäuden in Eigentumseinheiten ist ein hoher bürokratischer Aufwand. Der Eigentümer muss ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung einholen und beim Grundbuch die Aufteilung in Teileigentumsgrundbücher beantragen.

Die Finanzierung eines Neubaus spaltet sich dadurch in die Baufinanzierung und die Finanzierung der Eigentumseinheiten mit deren Abverkauf nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Statt eines Verkaufs nach Baufertigstellung in Gänze, muss jede einzelne Eigentumseinheit abgerechnet werden und das auch noch in bis sieben Teilkaufpreiszahlungen analog zum Baufortschritt. Den damit verbundenen Aufwand scheuen viele Banken, so dass hier bereits eine Vorselektion notwendig ist.

Vom Ablauf unterscheiden sich dabei beide Varianten nicht. Und dennoch gibt es Banken, die eine Aufteilung von Einheiten des Betreuten Wohnens begleiten, von der Finanzierung von Bauvorhaben mit aufgeteilten Pflegeappartements hingegen Abstand nehmen.

Woran liegt das? Die in der vorigen Tabelle genannten Vor- und Nachteile können für eine Bank dann relevant werden, wenn der Bauherr nicht alle Einheiten verkaufen kann. Dann ist er nicht in der Lage den Baufinanzierungskredit vollständig zu tilgen. Die Bank bleibt damit in einzelnen Einheiten Grundbuchgläubigerin. Natürlich sind Banken dann bestrebt, diese Einheiten möglichst zügig zu veräußern und das ist bei Eigentumswohnungen mit unbeschränkter eigener Nutzungsmöglichkeit aufgrund der höheren Nachfrager Anzahl leichter als bei einem Pflegeappartement.

BEG Effizienzhaus 55 im Neubau wird eingestellt

06.01.2022 - BEG , Effizienzhaus55 , EH40 , EH55 , KfW

Seit dem -Blogbeitrag zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im April 2021 hat sich einiges getan. Die neuen Förderprogramme haben eine erhöhte Beratungsnachfrage ausgelöst und BEG Effizienzhaus 55 wird eingestellt.

Diese Beratungsnachfrage zielt insbesondere auf die einzuhaltenden Auflagen und Fristen, aber auch auf die individuell in Betracht kommenden Programme ab. Gerade die Neubauförderung für das BEG Effizienzhaus 55 Neubau Programm rückt nun in den Fokus.

Rückblick zur BEG

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen, Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und attraktiver zu gestalten.
Unter dieser Prämisse wurden die bestehenden Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Förderung der Energieeffizienz und dem Ausbau bzw. Einsatz erneuerbarer Energien unter einem Dach zusammengefasst und in drei Hauptkategorien unterteilt:

Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Diese gibt es für Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand. Sofern Ihr Gebäude älter als fünf Jahre ist (Bauantrag bzw. Bauanzeige müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen), können Sie Kredite oder Zuschüsse für Arbeiten an der Gebäudehülle (Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren), die Heizungsoptimierung, den Heizungsaustausch sowie den Einbau einer Lüftungsanlage erhalten.

BEG-Förderung für Wohngebäude (BEG WG)

Diese können Sie erhalten, wenn Ihr neues oder saniertes Gebäude einen Effizienzhausstandard erreicht. Alle Arbeiten, die Sie in diesem Zusammenhang umsetzen, sind förderberechtigt.

Bundesförderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Gilt für ganzheitliche Neubau- und Sanierungsvorhaben und richtet sich an Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Gilt somit ebenfalls für Kommunale Gebäude und Krankenhäuser.

Was ist neu bei der BEG?

Die wichtigste Änderung seit Einführung der BEG betrifft die Förderung von Effizenzhaus/- gebäude 55 im Neubau. Diese wird, so teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im November 2021 mit, zum ersten Februar 2022 eingestellt.

Um ihre geplanten Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Blick auf die Fördereffizienz überprüft. Man kam zu dem Entschluss, dass die bisherige Ziellücke hinsichtlich der CO2-Reduzierung im Gebäudesektor mit einer stärkeren Förderung der Maßnahmen geschlossen werden soll, die den höchsten Beitrag zur CO2 -Einsparung beitragen.

Den größten Hebel stellt hierbei der Bereich der Sanierung dar, bei dem es den größten Nachholbedarf gibt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie teilte folgendes mit: “Damit wird in Zukunft weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden im Fokus stehen”.

Wichtig für alle Antragssteller

Neben dem Effizienzhaus/- gebäude 55 Programm im Neubau, werden ebenfalls die EE- und Nachhaltigkeits-Klassen Effizienzhaus/-gebäude 55 EE und Effizienzhaus 55 NH eingestellt. Die Änderungen betreffen somit sowohl die Wohngebäude als auch die Nichtwohngebäude.

Wer aktuell ein Neubau-Effizienzhaus/-gebäude 55 plant und die BEG-Mittel dafür bereits einkalkuliert wurden, hat jetzt zwei Möglichkeiten:

  • Vollständige Anträge auf Förderung können vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen bzw. dem Kaufvertrag noch bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden. Wer diese Lösung bevorzug, sollte zügig die Planungen sowie die Erstellung der Antragsunterlagen zum Abschluss bringen. Maßgeblich: Das Datum der Antragsstellung!
  • Darüber hinaus ist es ebenfalls möglich die bisherigen Planungen vor Antragsstellung auf ein höheres Effizienzniveau anzupassen. Die nächste Förderstufe wäre das Effizienzhaus 40.


Klärungsbedarf

Neben dem Wegfall der Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau gibt es weitere Änderungen/Vorgaben durch das Klimaschutzprogramm.
So sind, zum derzeitigen Stand, die folgenden Änderungen geplant:

Wohngebäude

Für Neubauten soll ab 2023 der Standard EH 55und ab 2025 der Standard EH 40 als Mindeststandard eingeführt werden.

Nichtwohngebäude

Für Neubauten soll ab 2023 der Standard EG 55 und ab 2025 der Standard EG 40 als Mindeststandard eingeführt werden. Diese Änderungen sollen für jeden Neubau gelten.

Unklar ist, ob die geplanten Änderungen tatsächlich so umgesetzt werden, da Regierung und die Ministerien sich der Kritik von verschiedenen Seiten stellen müssen. Denn der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) als auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) bemängeln, dass die Kosten zum Erreichen der nächsthöheren Effizienzhaus-Stufe KfW 40 überproportional hoch seien und der KfW 40 für viele Bauherren nicht finanzierbar ist.

Weitere Änderungen und Bekanntmachungen

Zum 21. Oktober 2021 wurden die drei BEG-Richtlinien für

  • Wohngebäude (BEG WG),
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • und Einzelmaßnahmen (BEG EM) inklusive der technischen Mindestanforderungen
    erneut geändert, um sie kohärent zu den Regelungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zu fassen. Insbesondere im Bereich Wärme- und Gebäudenetze sowie Anrechnung von Abwärme in der EE-Klasse erfolgten Anpassungen.

Die wesentlichen Anpassungen der Richtlinien betreffen:

  • Definition Effizienzhaus/ -gebäude EE-Klasse (BEG WG, BEG NWG)
  • Erweiterung Definition Gebäudenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM)
  • Neue Definition Wärmenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM)
  • Förderung Gebäudenetz (BEG EM)
  • Anschluss an Gebäudenetz bzw. Wärmenetz (BEG EM)
  • Veräußerung eines geförderten Gebäudes bzw. einer geförderten Wohneinheit (BEG NWG, BEG WG, BEG EM)


Wo gibt es weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt der BEG zu förderfähigen Maßnahmen (10/2021).

Förderrichtlinien zur BEG

Die geänderten Förderrichtlinien zur BEG sind auf der Internetseite des BMWi veröffentlicht und wurden am 18. Oktober 2021 im Bundesanzeiger bekanntgemacht:

Technische Mindestanforderungen (TMA) zur BEG

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Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder stellen Sie direkt online eine Anfrage für einen Finanzierungsvergleich.

Wichtige Information: Am 24. Januar 2022 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude vorläufig gestoppt. Wie mit den bisher noch nicht zugesagten Anträgen sowie alternativen Förderangeboten umgegangen wird, wird zukünftig entschieden. Auf der Website der KfW erfahren Sie mehr.

sozialfinanz.de auf der 26. Sozialwirtschaftlichen Managementtagung

13.10.2021 - 26. Sozialwirtschaftliche Managementtagung , Finanzierungen für die Sozial- und gesundheitswirtschaft , Finanzierungen online , sozialfinanz.de

MEWA ARENA SozialwirtschaftlicheManagementtagung

Am 21. September 2021 fand in Mainz die 26. Sozialwirtschaftliche Managementtagung statt. Nach nunmehr eineinhalb Jahren konnte wieder live sein und sich mit Kolleg*innen und Kund*innen aus der Branche austauschen.

sozialfinanz.de das erste Mal live seit Beginn der Corona-Pandemie auf der Sozialwirtschaftlichen Managementtagung

Für nun fast zwei Jahre waren Messen, Kongresse und Tagungen in Persona vor Ort nicht mehr möglich. Umso mehr freute sich das sozialfinanz-Team, dass mit der Sozialwirtschaftlichen Managementtagung der Startschuss für Veranstaltungen mit einem fachlichen und persönlichen Austausch vollzogen wurde. Die 26. Sozialwirtschaftliche Managementtagung stand dabei ganz unter dem Motto „Sozialwirtschaft Vordenken – Neue Perspektiven in der Marktveränderung“. Daher verwunderte es nicht, dass die beliebten und wichtigen Dauerthemen Digitalisierung und Transformationen auch 2021 auf der Agenda standen.

Doch es ging noch einen Schritt weiter: Durch die Vorträge, einzelnen Workshops sowie das gemeinsame Netzwerken in den Pausen, diskutierten die Anwesenden über zukunftsbezogene Themen. Insbesondere die Folgen und Perspektiven in der sich ändernden Marktlandschaft der Sozial- und Gesundheitswirtschaft, unter anderem durch die Corona-Pandemie sowie die effektive Nutzung der daraus resultierenden Potentiale, lieferte einigen Gesprächsstoff.

Interessante Location mit besonderer Perspektive

Auch wenn die erste Vor-Ort-Veranstaltung nach so langer Zeit von sich aus schon einen besonderen Reiz mit sich brachte, so verstärkte der Veranstaltungsort in Form eines Bundesligastadions diesen nochmals. Besonders für Fußballinteressierte gab es ein kleines Highlight, da im Anschluss der Veranstaltung eine kurze Führung durch das Stadion angeboten wurde.

Die MEWA Arena in Mainz: Heimatstätte des 1. FSV Mainz 05 und Veranstaltungsort für die Sozialwirtschaftliche Managementtagung 2021
(Quelle: https://www.swmt.org)

Neue Messewand und super Ausblick bzw. Einblick

Der erste Messeauftritt nach den Corona-Lockdowns und Einschränkungen galt für zugleich als Einweihung der neuen Messewand. Fazit: Sie kann sich sehen lassen und der sozialfinanz-Finanzierungsspezialist Thomas Krummenast macht davor auch eine gute Figur.

Finanzierungsspezialist Thomas Krummenast am neuen Stand der auf der Sozialwirtschaftlichen Managementtagung (Quelle: )

Wie bereits erwähnt, bot der Veranstaltungsort so einiges: Die Ausstellenden und Teilnehmer*innen hatten die Möglichkeit, von der Aussteller-Halle direkt auf das Spielfeld und die Tribünen des 1. FSV Mainz 05 zu blicken eine ganz andere Perspektive Das war ein anderer.

Eine rundum positive Stimmung

Die Sozialwirtschaftliche Managementtagung war rückblickend eine sehr gute Möglichkeit für das sozialfinanz-Team wieder in die Welt der Präsenzveranstaltungen einzusteigen. Denn die Pandemie hat gezeigt, wie sehr die Menschen persönliche Kontakte vermissen und wertschätzen; nicht nur auf das private Umfeld bezogen, sondern auch in Bezug auf die alltägliche Berufswelt.

Zwischen den Workshops und Vorträgen erfolgte ein netter Austausch mit Kolleginnen und anderen Ausstellenden
(Quelle: )

Als Dienstleister, mit Fokus auf persönlicher Beratung, hat sich das sozialfinanz-Team besonders gefreut wieder direkt mit Kundinnen und Kolleg*innen aus der Sozialwirtschaft nette und konstruktive Gespräche führen zu können.

Es überraschte wenig, dass der Finanzierungsbedarf in der Sozialwirtschafts- und Gesundheitsbranche weiterhin hoch ist und dass innovative sowie agile Geschäftsmodell von positiven Anklang findet.

Weitere Veranstaltungen mit

Nachdem der Startschuss so gut geglückt ist und von allen Parteien positiv aufgenommen wurde, freut sich das sozialfinanz-Team auf weitere Veranstaltungen. Denn nach einem guten Start muss man natürlich auch weiterlaufen, um das Ziel zu erreichen.

sozialfinanz.de wird 2021 noch auf weiteren Veranstaltungen persönlich für Sie da sein – unter anderem auf der Altenheim EXPO in Berlin (vom 25.10.-26.10.) und dem Management Forum Starnberg in München (vom 09.12.-10.12.).

Wir freuen uns bereits jetzt, Sie an unserem Stand begrüßen zu dürfen und stehen Ihnen selbstverständlich schon jetzt für Ihre Fragen und Vorhaben zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie direkt online einen Finanzierungsvergleich an!

Erbbaurecht – Die günstigere Alternative zum Volleigentum?

10.09.2021 - Beleihungswert , Beleihungswertfestsetzung , Erbbaurecht , Erbbauzins , Finanzierung

erbbaurecht

Sozialfinanz.de gibt einen kurzen Überblick und klärt auf, welche Tücken es bei der Finanzierung zu beachten gilt.

Nicht nur Familien und Kleinanleger sind stetig auf der Suche nach einem passenden Objekt, sondern auch viele professionelle Betreiber und Investoren. Unabhängig von den Bewegründen ist die Nachfrage an Immobilien in den letzten Jahren immer mehr gestiegen.

Dabei bleibt das Angebot auf dem Markt knapp und kann in vielen Regionen die Nachfrage an Immobilien nicht mehr decken. Hierdurch steigen die Grundstücks- und Immobilienpreise rasant an, was sich auch in dem meist notwendigen Kreditbedarf widerspiegelt.

Daher wird oft die Frage nach einer Alternative gestellt, welche es ermöglicht, ohne viel Eigenkapital eine Immobilie zu erwerben. Gerade für Investoren und Gewerbetreibende ist dies von Bedeutung, um z.B. Liquidität für weitere Projekte oder Investitionen vorhalten zu können.

Auf den ersten Blick könnte hier der Erwerb von Erbbaurecht eine günstige Alternative darstellen, da der Käufer lediglich das Eigentum an dem (zu bauendem) Objekt erhält. Dementsprechend bleibt das Grundstück im Eigentum des Erbbaurechtsgebers und muss nicht mitfinanziert werden, was die Finanzierungshöhe deutlich senkt. Für die Bereitstellung des Grundstücks muss der Käufer Erbbauzinsen an den Erbbaurechtsgeber zahlen. Diese sind vergleichbar mit einer Miete für die langjährige Nutzung.

In der Tat erscheint der deutlich niedrigere Preis für den Erwerb eines Erbbaurechts im Vergleich zum Volleigentum sehr attraktiv, doch sollte man sich insbesondere mit den Tücken von Erbbaurecht-Immobilien befassen, bevor man eine solche Immobilie tatsächlich kauft.

Welche Tücken gibt es beim Erbbaurecht?


Auch wenn Wertsteigerungen bei Erbbaurecht-Immobilien stattfinden, so sollte der Fokus beim Erwerb nicht auf dem Wertsteigerungspotential des Objektes liegen. Hintergrund ist die Ausgangslage für eine Wertsteigerung bei Immobilien, welche größtenteils vom Grund und Boden, auf dem die Immobilie steht, ausgeht. Diese Komponente geht bei Immobilien mit Erbbaurechtsgestaltung jedoch verloren.

Banken neigen zur Vorsicht


Die Fremdfinanzierung über Kreditinstitute kann mit einigen Schwierigkeiten verknüpft sein.
So ist es üblich, dass Banken ein Erbbaurecht eher kritisch einstufen und die aus ihrer Sicht damit einhergehenden Risiken berücksichtigen müssen.

Insbesondere die Restlaufzeiten von Erbbauverträgen spielen hier eine wichtige Rolle und können bereits einen Ablehnungsgrund seitens der Bank darstellen. Hier sind besonders Verträge mit einer kurzen Restlaufzeit betroffen und können zu deutlichen Bewertungs-abschlägen bei der Objektbewertung führen. Diese Thematik sollte man auch schon für zukünftige Investitionen im Hinterkopf behalten, denn wenn die Restlaufzeit des Erbbaurechts zu diesem Zeitpunkt kürzer geworden ist, lassen sich diese eventuell nicht mehr fremdfinanzieren.

Das A und O bei einer solchen Finanzierung ist die Kommunikation mit der Bank. Hier sollte bereits zu Beginn abgestimmt werden, ob diese Erbbaurechte finanziert und wenn ja unter welchen Vorrausetzungen. Denn oftmals verlangen Banken eine Belastungszustimmung als auch eine Stillhalteerklärung, um die Risiken der Finanzierung möglichst gering zu halten. Dies ist mit wenig Aufwand verbunden und kann Ihnen bereits im Vorfeld mögliche Probleme ersparen.

Die Crux des Mitspracherechts


Bei den üblichen Vertragsgestaltungen hat der Erbbaurechtsgeber in vielen Fällen ein Mitspracherecht, z.B. wenn es um bauliche Änderungen geht. Auch bei der Finanzierung solcher Anfragen gibt es relevante Dokumente, etwa die bereits erwähnte Stillhalterklärung oder die Belastungszustimmung, bei denen die Unterschrift des Erbbaurechtsgebers zwingend notwendig ist.

Die Erbbaurechtsnehmer sind somit in ihren Projekt- und Vorhabensplanungen stark eingeschränkt und können wichtige Aspekte nicht mehr ohne Weiteres umsetzen. Selbst dann nicht, wenn es notwendige Maßnahmen sind, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
Diese Abhängigkeit vom Erbbaurechtsgeber versetzt den Erbbaurechtsnehmer verständlicherweise in eine schwächere Position und kann im Negativfall dazu führen, dass der Erbbaurechtsgeber seine stärkere Position ausnutzt. So kann es dazu kommen, dass die Bereitschaft des Erbbaurechtsgeber zur Unterzeichnung der Verträge an einen höheren Erbbauzins geknüpft wird und somit zu weiteren finanziellen Belastungen des Erbbaurechtsnehmers führt.

Daher auch hier nochmal der Hinweis:

  • Bei der Bank abfragen, ob eine Belastungszustimmung und Stillhalteerklärung verlangt wird.
  • Sollte dies der Fall sein, muss dies mit dem Erbbaurechtsgeber über einen Notar abgestimmt werden.

Wertermittlung ist komplex


Eine große Herausforderung stellt die Wertermittlung der Immobilie dar. Dass die Restlaufzeit einen nicht unerheblichen Einfluss auf den vorzunehmenden Abschlag hat, wurde zuvor bereits erwähnt. Doch was genau ist damit gemeint und welche Abschläge kommen noch hinzu?

Zunächst ist festzuhalten, dass in der Regel das sogenannte „Münchener Verfahren“ zur Ermittlung des Beleihungswertes eingesetzt wird. Dabei wird zunächst ein lastenfreies Volleigentum unterstellt und im Nachgang werden vier Abschläge vorgenommen, die sich aus den Einschränkungen gegenüber dem klassischen Volleigentum ergeben.
Hier eine kurze Übersicht:

Abschlag 1:

Dieser berücksichtigt den Wegfall des Bodennutzungsrechts bei Ablauf des Erbbaurechts. Hier kommt die oft angesprochene Restlaufzeit ins Spiel, denn desto länger diese ausfällt, umso höher ist in der Regel der Wert des Erbbaurechts.
Deshalb sollten hier lange Laufzeiten angestrebt werden, da bei zu kurzen Restlaufzeiten eine Finanzierung der Banken ausgeschlossen wird.

Abschlag 2:

Hier wird der nicht zu entschädigende Gebäudewertanteil bei Ablauf des Erbbaurechts berücksichtigt. Das heißt, dass nach Ablauf des Erbbaurechts das Eigentum der Immobilie an den Erbbaurechtsgeber geht. Dieser muss hierfür zwar eine Entschädigung zahlen, jedoch liegt diese meist weit unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie. Dieser nicht zu entschädigende Anteil wird daher über die Restlaufzeit abgezinst und vom Wert des Volleigentums abgezogen.

Abschlag 3:

Berücksichtigt die „allgemeinen Nachteile aus dem Erbbaurecht“, welcher als prozentualer Abschlag vom Beleihungswert für das Volleigentum oder als prozentualer Anteil des Bodenwertes vorgenommen wird. Dieser Abschlag basiert auf Erfahrungen der Vergangenheit und den aktuellen Marktgegebenheiten.

Abschlag 4:

Stellt eine Vorlast dar, bei der die Höhe des Erbbauzinses berücksichtigt wird. Dabei wird der Erbbauzins über die gesamte Restlaufzeit des Erbbaurechts kapitalisiert und der Barwert im Anschluss vom Wert des Volleigentums in Abzug gebracht.

Anhand folgenden Beispiels wird die Wertermittlung deutlich:


Die Parameter lauten:

  • Restlaufzeit: 50 Jahre
  • Erbbauzins: 3%
  • Bodenwert: 100 TEUR
  • Neubau: 200 TEUR

Schritt 1: Berechnung Erbbauzinsfreier Beleihungswert

Schritt 2: Beleihungswertfestsetzung

Quelle: https://www.erbbaurechtsverband.de/home/

Anhand der Beispielrechnung werden die Einflüsse der vorzunehmenden Abschläge gut ersichtlich.

Fazit

Die Grundidee des Erbbaurechts ist erstmal positiv zu bewerten. Leider sind die derzeitigen Regelungen und Verträge in vielen Fällen aber nicht zeitgemäß umgesetzt und benachteiligen die Käufer.

Um die Attraktivität für Investoren und Betreiber zukünftig zu steigern und das Erbbaurecht insbesondere im gewerblichen Bereich mehr Anklang finden zu lassen, wären folgende Änderungen sinnvoll und vor allem aus der Sicht des Käufers wünschenswert:

  • Ein dem aktuellen Finanzierungsumfeld angepasster Erbbauzins.
  • Die Anpassung des Erbbauzinses nicht an die allgemeine Preisentwicklung, sondern an die Entwicklung der Mieten.
  • Eine klare Regelung zur Wertermittlung bei Ablauf des Erbbaurechtes sowie eine Entschädigung zu 100 Prozent des Wertes, damit Investitionen in die Immobilie wirtschaftlich sinnvoll bleiben.


Sollten Sie sich trotz der komplexen Thematik und der Diversen vertraglichen Beeinträchtigungen für eine Finanzierung mit Erbbaurecht interessieren, so ist eine umfassende Beratung im rechtlichen, aber auch finanzierungstechnischem Sinne unabdingbar.

sozialfinanz.de unterstützt Sie gerne dabei, den „Finanzierungs-Dschungel“ des Erbbaurechts mit all seinen Tücken und Gefahren zu meistern und das für Sie passende Finanzierungsangebot zu finden.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder stellen Sie direkt online eine Anfrage für einen Finanzierungsvergleich.

Was die COVID-19-Pandemie für die Branche bedeutet

19.03.2020 - Corona , Corona-Schutzschild , COVID-19 , Förderkredite , Fördermittel , KfW , KGNW , Krankenhaus , sozialfinanz.de

Covid-19-Pandemie Auswirkungen Sozialwirtschaft

Die COVID-19-Pandemie hat die Sozial- und Gesundheitsbranche innerhalb kürzester Zeit in eine Krise gestürzt. Räumliche, personelle und finanzielle Mittel müssen völlig neu eingeplant werden.

Aktuell sind schnelle und unkomplizierte Lösungsvorschläge gefragt, um die Fürsorge für Patienten, die Sicherheit des Personals und den Erhalt von Einrichtungen und Unternehmen zu gewährleisten. Eine schnelle Sicherstellung der notwendigen Liquidität für alle Betroffenen ist eine der wichtigsten Maßnahmen in dieser Zeit.

Das sind die Fakten

Insbesondere Krankenhäuser leiden enorm unter der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Situation: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bat in einem Schreiben die Geschäftsführungen der deutschen Krankenhäuser, geplante Aufnahmen, Operationen und Eingriffe ab 16. März – sofern medizinisch vertretbar – auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Ziel sei es, die aktuell sehr wertvollen Krankenhauskapazitäten für die Corona-Pandemie zu schonen und sich auf den stetig steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungsplätzen einzustellen. Der damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen sei sich Spahn bewusst und er kündigte in diesem Zusammenhang einen finanziellen Ausgleich für die Einrichtungen an. Denn durch den – wenn auch temporären – Wegfall von standardisierten Elektiveingriffen entfallen für viele Krankenhäuser wichtige und attraktive Erlösquellen. Die laufenden Fixkosten, beispielsweise für Personal, sind hingegen nach wie vor zu leisten. Dies könnte Auswirkungen auf die ohnehin schon angespannte Liquidität einiger Kliniken haben. Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) hat bereits auf diesen Umstand hingewiesen und forderte Bund, Länder und Krankenkassen auf, die Krankenhäuser finanziell zu unterstütze.

Auch der GKV-Spitzenverband schlug eine Refinanzierung durch einen zunächst dreimonatigen Rettungsschirm vor, der Kliniken monatliche Abschlagszahlungen zur Liquiditätssicherung garantiert.

Neben den wirtschaftlichen Faktoren befürchten die Kliniken laut der Süddeutschen Zeitung, dass sie die nötige Versorgung auch aufgrund fehlenden technischen Geräts nicht mehr gewährleisten können. Beatmungsgeräte, Monitore, Sauerstoffgeräte oder Technik für die Blutdialyse – hier sorgen sich Insider vor Engpässen. In dem vom GKV-Spitzenverband geforderten Rettungsschirm sollen daher diese Gelder für erhöhte Materialkosten abgedeckt werden.

Aber nicht nur Krankenhäuser, auch Arztpraxen, Pflegeheime, Altenheime, ambulante Pflegedienste und andere Vertreter der Branche spüren die Auswirkungen der Infektionswelle teils deutlich: bestimmte Medikamente und Hilfsmittel wie Schutzkleidung und Desinfektionsmittel sind nur noch schwer zu beschaffen, werden aber dringend benötigt, um Personal und Patientinnen bzw. Bewohnerinnen zu schützen. Fehlen diese Schutzmaterialien, so müssen Pflegefälle teilweise in Krankenhäuser überwiesen werden. Quarantänemaßnahmen führen zu Teil- oder Vollschließungen und neben übervollen Arztpraxen stehen leere Zahnarzt- und Facharztpraxen, da soziale Kontakte gemieden werden sollen. All dies führt zu Liquiditätsengpässen.

Maßnahmen durch die KfW und DK

Wie die Kreditanstalt für Förderaufbau (KfW) in einer gemeinsamen Presseerklärung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) am 18. März verkündete, wurde zusammen mit der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Unternehmen bei der Bewältigung der durch das Coronavirus verursachten Krise helfen soll. Die erste Phase des Hilfspakets steht ab sofort zur Verfügung.

Zusätzlich zu den bereits etablierten Leistungen bietet die KfW-Sonderprogramme für verschiedene Unternehmensgrößen sowie konsortiale Strukturen an. Die Bundesregierung will der KfW für die Zusage der Kreditsummen zunächst 20 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Das sind die Kreditpakete

Die Hilfspakete richten sich nach der Bestandsdauer und Größe eines Unternehmens: Der KfW-Unternehmerkredit ab fünf Jahren Bestand, der ERP-Gründerkredit für junge Unternehmen und der Kredit für Wachstum für große Unternehmen.

Zusätzlich wurde ein neues KfW-Sonderprogramm für kleine, mittlere und große Unternehmen ins Leben gerufen, das ab dem 23. März starten soll. Unternehmen, die finanziell besonders von der Pandemie betroffen sind, können es in Anspruch nehmen. Größeren Unternehmen werden Direktbeteiligungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen angeboten.

Um einen Antrag für eines der KfW-Kreditprodukte zu stellen, können sich Unternehmen neben ihrer Hausbank auch an einschlägige Finanzvermittlungsplattformen wie wenden.

Wichtig ist: Die Kredite laufen über die jeweilige Hausbank und werden nicht direkt von der KfW vergeben. Jedoch übernimmt die KfW 80 Prozent des gegebenen Kreditrisikos. Bislang werden Zinserleichterungen nicht in Aussicht gestellt. Abhängig von der Bonität des Unternehmens, kann der Zinssatz zwischen einem und sieben Prozent schwanken. Aufgrund der erhöhten Kreditrisikoübernahme durch die KfW wird den Banken die Kreditvergabe generell erleichtert. Die KfW verspricht, ihre Prozesse zu vereinfachen und zu verkürzen, so dass Unternehmen schneller und einfacher an die Betriebsmittelkredite kommen.

Ökonomen erachten Liquiditätshilfen durch KfW-Kredite zwar für sinnvoll, jedoch lange nicht für ausreichend. Analog zur Banken-Rettung in den Jahren 2008 und 2009 könnte eine staatliche Beteiligung mit Eigenkapital an den gefährdeten Unternehmen maßgeblich helfen. Jedoch stünden die Beteiligten vor einem weitaus höheren administrativen Aufwand. Schließlich ist die Anzahl der in der Realwirtschaft agierenden Unternehmen und Kleinunternehmen wesentlich größer als der Bankensektor.

So betonten auch KfW und DK, dass schnellstmögliche klare und umsetzbare Prozesse von Seiten der Banken und Sparkassen gerade jetzt notwendig seien.

Wie es weitergeht

Informieren Sie sich bei Ihrer Hausbank oder Ihrem unabhängigen Finanzvermittler über die Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, wenn sie durch die Pandemie finanziell betroffen sind. Wir wissen, dass jeder Sachverhalt einer individuellen Beratung bedarf. Setzen Sie sich gerne mit unseren Finanzierungsberatern in Verbindung, die Sie kompetent und unabhängig begleiten.

Update (25.03.)

Start des KfW-Sonderprogramms

Seit dem 23.03.2020 können Anträge auf das KfW-Sonderprogramm gestellt werden. Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm sind unbegrenzt. Erheblich verbessert wurde die Risikoübernahme bei Krediten. KMUs können Betriebsmittel mit 90% Haftungsfreistellung finanzieren, größere Unternehmen mit 80%. Zudem kam es zu einer Zinsverbesserung und einer deutlichen Entschlackung der Antragsprozesse: Bei Krediten bis zu drei Millionen Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung. Kredite bis zehn Millionen Euro werden vereinfacht geprüft.
Bei der Konsortialfinanzierung gilt, dass die KfW sich an größeren Finanzierungen anderer Finanzierungspartner zu deren Konditionen beteiligt. Sie übernimmt bis zu 80 % der Risiken des Vorhabens.

Mehr dazu im Faktenblatt der KfW (PDF) sowie auf der Seite KfW-Corona-Hilfe.

Bundesregierung initiiert Corona-Schutzschild

Neben den KfW-Sonderprogrammen greift nun auch das von der Bundesregierung initiierte Corona-Schutzschild als Soforthilfe-Programm. Es dürfte am 27.03. vom Bundesrat verabschiedet werden, nachdem es am 25.03. durch den Bundestag ging.
Für das Gesundheitswesen stellt die Bundesregierung zusätzliche 3,5 Milliarden Euro bereit. Sie werden u.a. in Schutzausrüstung investiert. Für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte bedeutet das, dass Einnahmeausfälle und höhere Kosten aufgefangen werden sollen. Weitere 55 Milliarden Euro stehen für eine flexiblen und kurzfristigen Pandemiebekämpfung bereit.
Der Schwerpunkt des Wirtschaftstabilisierungsfonds liegt zwar auf großen Unternehmen, jedoch sollen kleinere Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastrukturen und Sektoren ebenso mit Liquiditätsgarantien, Kapitalmaßnahmen und Refinanzierungen und Steuererleichterungen bedacht werden.

Tagesaktuelle Informationen zu den Maßnahmenpaketen finden Sie auf den Corona-Seiten der Bundesregierung.

Fördermittel: KfW verlängert den bereitstellungsfreien Zeitraum auf sechs Monate

09.12.2019 - Baukredit , Förderkredit , Fördermittel , KfW

Die KfW hat bei einer Vielzahl ihrer Programme nicht nur den bereitstellungsfreien Zeitraum deutlich verlängert, sondern auch die Bereitstellungsprovision nahezu halbiert. Warum Fördermittel gerade für die Sozial- und Gesundheitsbranche interessant sind, weiß Thomas Krummenast von sozialfinanz.de.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) ist ein Kreditinstitut des Bundes und die größte staatliche Förderbank weltweit. Die 1948 gegründete Einrichtung unterstützt durch die Gewährung zinsgünstiger Investitionskredite und Zuschüsse Vorhaben, die im Sinne des Bundes förderungswürdig sind. Dies betrifft sowohl Projekte von Privatpersonen wie auch von Unternehmen und öffentlichen Institutionen.

Als förderungswürdig gelten derzeit Projekte des Mittelstands und von Existenzgründern, die Gewährung von Investitionskrediten an kleine und mittlere Unternehmen, die Finanzierung kommunaler wie sozialer Infrastrukturvorhaben und des Wohnungsbaus (insbesondere des energieeffizientes Bauens und Sanierens) und Energiespartechniken. Weitere Betätigungsfelder sind Bildungskredite und die Filmfinanzierung.


Fördermittel der KfW für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft

Die KfW-Förderkredite spielen für die Sozial- und Gesundheitsbranche seit langem eine wichtige Rolle. Insbesondere für die Finanzierung von Bauprojekten, wie z.B. für Neu-, Um- und Anbauten und energetische Sanierungen bieten sich diese Zuschüsse an.
Für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft sind vor allem die KfW-Programme  „IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Infrastruktur sowie die Fördergruppe „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ von großer Bedeutung.

Das Programm „IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Infrastruktur“ richtet sich an alle Unternehmen, die steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung sind und in eine soziale Infrastruktur investieren. Damit ist die Zielgruppe relativ weit gefasst, die Förderung mittels Zinsvergünstigung aber auch ebenso überschaubar.

Eine deutlich höhere Zinssubventionierung und darüber hinaus Tilgungszuschüsse kann erlangen, wer in der Fördergruppe „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ in die Verbesserung der Energieeffizienz von Verwaltungs- und Wohngebäude investiert. Dabei wird unter anderem der Neubau energieeffizienter Wohngebäude gefördert. Hierzu zählen etwa Altenpflegeheime. Dabei gilt: je höher die erreichte Energieeffizienz ist, desto höher fallen die Vergünstigung durch Tilgungszuschüsse aus.


Änderungen bei der Bereitstellungsprovision der KfW

Oftmals steht der Zinssatz bei dem Vergleich von Kreditkonditionen im Vordergrund. Weniger Beachtung findet hingegen die Bereitstellungsprovision, die Banken für die Gewährleistung von noch nicht ausgezahlten Kreditbeträgen verlangen. Kreditnehmenden wird dadurch nach Vertragsabschluss regelmäßig ein Zeitraum eingeräumt, in dem keine Bereitstellungsprovision anfällt. In der Regel liegt dieser Zeitraum bei drei, häufig sechs Monaten. Er kann also bei längeren Bauvorhaben, die sich beispielsweise auf bis zu 24 Monate erstrecken, einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit haben.


“Eine durchdachte Finanzierungsstruktur gewährt, dass Sie sich während der Darlehenslaufzeit auf das Wesentliche konzentrieren können.”

Thomas Krummenast – Finanzierungsberater bei

Bislang hat die KfW-Bank bei einer Vielzahl ihrer Programme relativ kurze Zeiträume zwischen einem und drei Monaten eingeräumt, in denen keine Bereitstellungsprovision für nicht abgerufene Kreditbeträge anfiel. Auch die Höhe der Provision war mit jährlich 3% nicht mehr mit dem heutigen, niedrigen Zinsniveau vereinbar. Diesen Punkt hat die KfW nun zum Anlass genommen, gegenzusteuern: sie verlängert den bereitstellungsfreien Zeitraum in den meisten Programmen deutlich auf sechs Monate. Gleichzeitig halbiert sie nahezu die Bereitstellungsprovision von 3% auf jährlich 1,8%.

Es ist keine Frage, dass es für die Wirtschaftlichkeit von Bedeutung ist, Investitionskredite vom Zins- und Provisionsaufwand optimiert zu strukturieren. Doch auch eine durchdachte Finanzierungsstruktur ist elementar. Sie gewährt, dass Sie sich während der Darlehenslaufzeit nicht um Finanzierungsdetails kümmern müssen, und sich stattdessen auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Kund*innen, Patient*innen und Bewohner*innen.

Informationen zum Autor:

Thomas Krummenast ist Finanzierungsberater bei dem Kölner Start-Up . Zuvor agierte der Diplom-Betriebswirt lange Zeit als Betreuer und späterer Teamleiter für Institutionelle Kunden bei der Bank für Sozialwirtschaft AG.

Rückblick auf die ConSozial 2019

12.11.2019 - Baufinanzierung , Betriebsmittelkredit , ConSozial , Fördermittel , Innovationspark , Investitionskredit , Messe , Projektfinanzierung

Vom 6. bis 7. November 2019 fand in Nürnberg Deutschlands größte KongressMesse für den Sozialmarkt statt: die ConSozial. Hier trafen sich zum 21. Mal Branchenkenner, Unternehmen und Privatkunden, um zu netzwerken und neue Impulse zu sammeln. Die Messe stand unter dem Motto „Gemeinsam statt einsam”.

sozialfinanz.de als Teil des Innovationsparks

Speziell für junge Unternehmen der Branche bietet die ConSozial seit einigen Jahren den „Innovationspark“ an. Er hat sich zum Szenetreff für Start-ups aus der Sozial- und Gesundheitsbranche gemausert und birgt die Chance, sich auf unkomplizierte Weise und mit geringem Aufwand der Öffentlichkeit vorzustellen. Anlass genug für uns von mit unseren Finanzierungsberatern Sebastian Packroß und Daniel Hoogerwerf und der Marketingreferentin Anna Durwen gen Nürnberg zu fahren.

Als erster Messeauftritt für war es zugleich eine Art Feuertaufe: Wie reagieren sowohl Besucher*innen als als auch Fachexperten auf uns? Wie stark ist das Interesse an uns als Deutschlands erstem wie einzigem Finanzvermittlungsportal der Branche? Können wir neben anderen Start-ups ein ausreichendes Interesse wecken?

Unsere Finanzierungsberater Daniel Hoogerwerf und Sebastian Packroß (v.l.) am Stand der auf der ConSozial 2019

Feuertaufe bestanden

Nach zwei Messetagen ist unser Fazit eindeutig. Die zahlreichen Besucherinnen am Stand verwickelten uns in hochinteressante Gespräche rund um den großen Finanzierungsbedarf innerhalb der Branche. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatleute zeigten sich sehr angetan von unserer kostenlosen Vermittlungsarbeit für Kundinnen aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Es war fast schon ein Bedauern bei den Privatleuten festzustellen, dass unser Modell bislang nicht für sie umzusetzen ist.

Ein rundum positiver Ausblick

Die ConSozial 2019 war rückblickend eine sehr gute Möglichkeit, um die Markenbekanntheit von zu erhöhen. Der Finanzierungsbedarf in unserer Branche ist hoch und viele Kund*innen zeigen sich bereits von unserem innovativen und agilen Geschäftsmodell angetan.
Die Unternehmen der Sozialbranche haben wiederum ein zusätzliches Interesse bekundet, mit uns zu kooperieren, da auch sie in dem Plattformmodell die Zukunft sehen.
Wir freuen uns daher auf das nächste Jahr in Nürnberg. Da wir bereits für einen Vortrag angefragt wurden, kommen wir dieser Bitte natürlich gerne nach.

Mehr Informationen:

ConSozial 2019

Unser Fazit zur ConSozial 2019.

Interview: „Investoren und Anbieter betreuter Wohnanlagen benötigen Planungssicherheit“

02.08.2019 - Altenheim , Baufinanzierung , BetreutesWohnen , Finanzierung , Immobilienfinanzierung , Investition , Pflege , Seniorenwohnen , sozialfinanz.de , Sozialmarktanalyse , Sozialwirtschaft , Studie

Das Betreute Wohnen sieht sich mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Britta Klemm, Leiterin des Kompetenzzentrums Sozialwirtschaft der BFS Service GmbH, spricht im Interview über die Entwicklung der Versorgungs- und Wohnsituation für Pflegebedürftige.

Die Sozial- und Gesundheitswirtschaft unterliegt der kontinuierlichen Veränderung und Weiterentwicklung. Die einzelnen Segmente sind fließend und wachsen immer mehr zusammen. Für Betreiber von Einrichtungen sind bereits in naher Zukunft Investitionen in die bauliche Substanz, das Personal sowie das Leistungsangebot nötig, um den aktuellen Herausforderungen adäquat zu begegnen. Anfang dieses Jahres veröffentlichte die BFS Service GmbH zusammen mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe die Ergebnisse der Studie „Betreutes Seniorenwohnen – Entwicklungsstand und Anforderungen an eine zukunftsgerechte Weiterentwicklung“. Im Interview mit dem -Blog erklärt Studienleiterin Britta Klemm den Wert der Ergebnisse und spricht über mögliche Prognosen für die Zukunft.

Frau Klemm, warum haben Sie zusammen mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe das Betreute Seniorenwohnen unter die empirische Lupe genommen?

Für ältere und pflegebedürftige Menschen hat sich die Versorgungs- und Wohnsituation in den vergangenen Jahren enorm geändert. Um die Jahrtausendwende erlebte das Betreute Seniorenwohnen einen starken Ausbau und in vielen Foren wurde über Standards und Umsetzungsherausforderungen diskutiert. In der jüngsten Vergangenheit war Betreutes Wohnen jedoch weniger Gegenstand öffentlicher Fachdiskussionen. Während über andere „neue“ Wohnformen, wie z.B. ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften oder Quartierskonzepte, zuletzt vielfältige Studien entstanden sind, gibt es kaum Untersuchungen speziell zum Betreuten Seniorenwohnen. Daher war es für uns schwierig, den aktuellen Stand zu quantifizieren und qualitative Entwicklungen einzuschätzen. Marktbeobachtungen zeigen jedoch, dass auch in diesem Marktsegment viel in Bewegung ist und sich für Betreutes Wohnen in Zukunft große Chancen bieten. Mit unserer Studie dokumentieren wir diese aktuellen Entwicklungen.

Welche Themen standen bei der Studie im Fokus?

Es wurden über 4.500 Wohnanlagen befragt und mehr als 650 Antworten ausgewertet. Mit der Umfrage konnten wir verschiedene Fragen klären: Wie hoch sind die Versorgungsquoten? Wer nutzt das Angebot aktuell? Ziehen überwiegend Einzelpersonen oder eher Paare in das Betreute Wohnen? Welche Angebotsstruktur lässt sich am besten vermarkten? Bei welchen Wohnungsgrößen herrscht die stärkste Nachfrage? Wo liegen die Grenzen der Versorgung? Und welchen Herausforderungen müssen sich Marktakteure stellen?
Das ist ein umfangreicher, aber nötiger Diskurs. Schließlich war es unser Ziel, Branchenakteuren künftig eine validere Planungsgrundlage für neue Projekte zu geben, um dieses Wohn- und Versorgungsangebot noch passgenauer auf die zukünftigen Anforderungen auszurichten.

Wie hoch schätzen Sie den Bestand betreuter Wohnanlagen in Deutschland?

Aktuell schätzen wir den Bestand auf 6.000 bis 7.000 Standorte mit über 300.000 Wohneinheiten – Tendenz steigend. Allein aus demografischer Sicht wächst die Anzahl an Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren. Zudem benötigen wir zusätzliche Versorgungskapazitäten, wenn die stationäre Pflege mit Platzzahlreduzierungen auf die steigende Nachfrage nach Einzelzimmern oder eine festgeschriebene Einzelzimmerquote reagiert, wie etwa in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen.

Und wie lautet die Prognose für den Versorgungsbedarf?

Das Bedarfsmodell der BFS Service GmbH ermittelte für das Jahr 2015 einen bundesweiten Bedarf von insgesamt 490.000 betreuten Wohneinheiten. Für konkrete Neubauvorhaben muss allerdings der standortspezifische Bedarf immer regional und kleinräumig betrachtet werden. Hierbei kommt es besonders darauf an, die vorhandenen Angebote detailliert zu beleuchten. Je nach konzeptioneller Ausgestaltung greift das Betreute Wohnen erfahrungsgemäß auf eine ähnliche Zielklientel wie die stationäre Pflege.

Was sind die Hauptmerkmale des Betreuten Seniorenwohnens, insbesondere mit Blick auf die Organisationsstruktur?

Das Betreute Seniorenwohnen zeichnet sich vor allem durch seine Konzeptvielfalt aus, sodass sehr verschiedene Organisationsformen existieren. Das sogenannte solitär Betreute Wohnen ist eine nicht mit anderen Einheiten verbundene Wohnanlage und macht ein Viertel an der Gesamtzahl aus. Dagegen befinden sich Heimverbundende Betreute Wohnanlagen in unmittelbarer Nähe zu Alten- und Pflegeheimen. Bewohnerinnen und Bewohner haben somit die Möglichkeit, entsprechende Leistungen aus den Pflegeeinrichtungen zu nutzen. Etwa zwei Drittel aller Wohnanlagen ist so strukturiert. Integriertes Betreutes Wohnen bietet wiederum vielfältige Unterstützungsleistungen in der Wohnanlage und macht ebenfalls einen großen Teil des Bestands aus. Zunehmend entwickeln sich außerdem Angebote im Betreuten Wohnen die in der Versorgungstiefe der stationären Pflege nicht nachstehen und durch eine 24-Stunden-Betreuung ein ähnliches Leistungsspektrum anbieten.
Vielfalt bedeutet sowohl Gestaltungsmöglichkeiten als auch Herausforderungen für die Betreiber betreuter Wohnanlagen. Wer sind die Träger dieser Einrichtungen?
Zwei Drittel aller betreuten Wohnanlagen werden von frei-gemeinnützigen Trägern umgesetzt, rund ein Viertel befindet sich in privat-gewerblicher Trägerschaft und lediglich 5,4 Prozent werden von Kommunen angeboten.

Abb. 1: Trägerstruktur betreuter Wohnanlagen 2018

Quelle: KDA/BFS-Studie Betreutes Seniorenwohnen 2019

Wie bewerten Sie die Entwicklung bei den Neukunden, wenn Sie die Struktur der Bewohnerschaft analysieren?

Die Studie hat ergeben, dass die Bewohnerschaft im Betreuten Wohnen überwiegend allein lebt, eher hochaltrig und vielfach gesundheitlich eingeschränkt ist. Aktuell scheint es so, dass sich von vorneherein immer mehr Menschen dieser Zielgruppe für eine solche Wohn- und Versorgungsform interessieren.

Für potenzielle Träger ist der Faktor Refinanzierung ein wichtiger Aspekt. Was sind die Ankerpunkte beim Betreuten Seniorenwohnen?

Zur Refinanzierung der Kosten sind für die Betriebsträger vor allen Dingen die Auslastung der jeweiligen Wohnanlage und Einnahmen durch die Miete bzw. den Sozialhilfeträger entscheidend.

Ein Blick in die Glaskugel: Worin sehen Sie die größten Herausforderungen für Wohnanlagenbetreiber?

Wie bereits erläutert, gehen wir davon aus, dass die Bewohnerschaft in Zukunft eher hochaltrig und stärker pflegebedürftig sein wird. Für diese Menschen muss das Leistungsangebot weiterentwickelt werden. Betreiber sind besonders nachhaltig aufgestellt, wenn sie, immer auch mit Blick auf die regionale Nachfrage, das gesamte Spektrum an Pflegeleistungen aus einer Hand anbieten können:
Wie unsere Studie ergeben hat, sieht vor allem ein Drittel aller Anbieter in der Integration weiterer Leistungsbausteine eine besondere Herausforderung. Es bedarf dringend der Auswertung von Erfahrungswerten, wie die Kombination von anderen Leistungsbausteinen gelingen könnte, die es Anbietern ermöglichen, diese Erkenntnisse auf ihre Einrichtung zu übertragen. Durch die unterschiedliche Konzepttypen lassen sich kaum einheitliche Qualitätsmerkmale definieren. Daher gilt es für Investoren und Anbieter, vor allem Planungssicherheit bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Leistungsangebote zu schaffen. Eine strategische Herangehensweise mittels einer standortbezogenen Analyse trägt einen elementaren Teil dazu bei.

Informationen zur Person:
Britta Klemm ist seit 2011 bei der BFS Service GmbH beschäftigt. Sie leitet dort das Kompetenzzentrum Sozialwirtschaft, das die Bereiche Sozialmarktanalyse und Research umfasst. Die Pflegeexpertin ist bundesweit als Referentin und Autorin tätig. Ihre Schwerpunkte sind die Strategieberatung, die Weiterentwicklung neuer Wohnformen und die Konsultation von Trägern stationärer Einrichtungen.

Weiterführende Informationen zur Studie

Neues aus der Finanzkiste – Folge 4: Das Kartenhaus

26.06.2019 - Digitalisierung , Finanzberater , Finanzierungsportal , Finanzkiste , Kreditberater , Kundenanfragen , Netzwerk , Partner , Partnervermittlung , sozialfinanz.de , Sozialwirtschaft , Vergleichsportal , Vermittlingsportal

Trostlose Stille herrscht im Büro der Deutschen Finanzkisten AG – schon seit einiger Zeit sinnieren Otto Planlos und Waldemir Staubig über neue Wege der Kundenakquise. Doch warum weiterhin störende Kundenanrufe entgegennehmen, wenn es effizientere Lösungen wie Vermittlungsplattformen gibt?

In der vierten Folge von „Neues aus der Finanzkiste“ schlagen Planlos und Staubig neue Wege ein: Die ehemaligen Gegner der GmbH werden abtrünnig und beginnen die Vorzüge der kostenlosen Beratungs- und Vermittlungsstelle zu sehen. Planlos hat die Idee für eine geschäftliche Partnerschaft mit dem Finanzierungsportal; eine Partnerschaft, von der sich der Youngster zusätzliche Kundenanfragen verspricht. Sofort bricht die Ruhe in sich zusammen – wie ein Kartenhaus…

Neues aus der Finanzkiste – Folge 3: “Gehen Sie nicht auf sozialfinanz.de!”

09.04.2019 - BankKredit , Branchenexpertise , Finanzberater , Finanzierung , Finanzierungsportal , Finanzierungsvergleich , Finanzkiste , Kreditberatung , Kreditvermittlung , Lösungen , sozialfinanz.de , Vermittlungsportal

“Gehen Sie nicht auf sozialfinanz.de!”, heißt es in der dritten Folge von “Neues aus der Finanzkiste”. Waldemir Staubig und Otto Planlos rufen zum Kampf gegen das Finanzierungsportal auf. Das Chaos scheint vorprogrammiert…

Otto Planlos traut seinen Augen nicht, als er am Morgen zu seinem Kollegen Waldemir Staubig ins Büro stößt. Dieser hat nämlich die Faxen dicke und informiert sich auf über die Vorteile der „Konkurrenz“. Mehr noch: Er plant seinen Feldzug gegen das Finanzierungsportal auf die ganz klassische Art und Weise…