Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck stellt Milliarden bereit um den BEG-Programmstopp zu verhindern und Antragssteller der Bundesförderung für effiziente Gebäude nicht im Stich zu lassen. Was war passiert?
Am 24. Januar 2022 teilte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit, dass alle KfW-Programmvarianten in der BEG einem vorläufigen, mit sofortiger Wirkung geltendem Antrags- und Zusage-Stopp unterliegen. Dies hatte der Vorstand der KfW in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beschlossen.
Grund hierfür war die enorme Antragsflut, welche zu einer Ausschöpfung der bereitgestellten Haushaltsmittel führte.
Nicht betroffen von dem BEG-Programmstopp war die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).
Nun kann Entwarnung gegeben werden!
Gemäß der aktuellen Lage sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum BEG-Programmstopp am 24. Januar 2022 eingegangen sind, genehmigt werden.
Nach aktuellen Informationen handelt es sich hierbei um rund 24.000 Anträge, welche nach den bisherigen Kriterien überprüft werden. Ob der Antrag gemäß Förderfähigkeit genehmigt oder abgelehnt wurde, wird dem Antragssteller nach der Prüfung mittgeteilt.
Somit herrscht zumindest in absehbarer Zeit Planungs- und Rechtssicherheit für die Antragssteller.
Vor dem Hintergrund der angestrebten und durchaus ambitionierten Klimapolitik, wird sich die Förderung nach den vorliegenden Informationen verstärkt auf die Förderung von Klimaeffizienten Sanierungen fokussieren, da hier der Kosten/Nutzen–Effekt am größten ist.