Einrichtungen der Behindertenhilfe
Einrichtungen der Behindertenhilfe
Mit oder ohne Fördermittel zu mehr Selbstbestimmung
Einrichtungen der Behindertenhilfe befinden sich in einem fundamentalen Veränderungsprozess. Dieser dient dem Ziel, die Selbstbestimmung sowie das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung zu stärken.
Um die Selbstbestimmung und Teilhabe zu gewährleisten, sind für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oft erhebliche Investitionen in eine moderne Infrastruktur notwendig. Das kann der Bau gemeinschaftlicher Wohnformen mit ambulanten und stationären Konzepten sein oder die Sanierung vorhandener Einrichtungen, damit sie die rechtlichen Auflagen und Vorgaben erfüllen. Insbesondere für Institutionen mit kommunalem Hintergrund sowie für gemeinnützige Organisationen stehen dafür Sonderprogramme der Investitionsbanken der Länder zur Verfügung. Gerade bei Bauvorhaben sollte daher im Vorfeld geklärt werden, ob staatliche Fördermittel in Anspruch genommen werden können.
Finanzierungslösungen für Einrichtungen der Behindertenhilfe
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