Seit dem sozialfinanz.de-Blogbeitrag zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im April 2021 hat sich einiges getan. Die neuen Förderprogramme haben eine erhöhte Beratungsnachfrage ausgelöst und BEG Effizienzhaus 55 wird eingestellt.
Diese Beratungsnachfrage zielt insbesondere auf die einzuhaltenden Auflagen und Fristen, aber auch auf die individuell in Betracht kommenden Programme ab. Gerade die Neubauförderung für das BEG Effizienzhaus 55 Neubau Programm rückt nun in den Fokus.
Rückblick zur BEG
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen, Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und attraktiver zu gestalten.
Unter dieser Prämisse wurden die bestehenden Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Förderung der Energieeffizienz und dem Ausbau bzw. Einsatz erneuerbarer Energien unter einem Dach zusammengefasst und in drei Hauptkategorien unterteilt:
Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Diese gibt es für Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand. Sofern Ihr Gebäude älter als fünf Jahre ist (Bauantrag bzw. Bauanzeige müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen), können Sie Kredite oder Zuschüsse für Arbeiten an der Gebäudehülle (Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren), die Heizungsoptimierung, den Heizungsaustausch sowie den Einbau einer Lüftungsanlage erhalten.
BEG-Förderung für Wohngebäude (BEG WG)
Diese können Sie erhalten, wenn Ihr neues oder saniertes Gebäude einen Effizienzhausstandard erreicht. Alle Arbeiten, die Sie in diesem Zusammenhang umsetzen, sind förderberechtigt.
Bundesförderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Gilt für ganzheitliche Neubau- und Sanierungsvorhaben und richtet sich an Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Gilt somit ebenfalls für Kommunale Gebäude und Krankenhäuser.
Was ist neu bei der BEG?
Die wichtigste Änderung seit Einführung der BEG betrifft die Förderung von Effizenzhaus/- gebäude 55 im Neubau. Diese wird, so teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im November 2021 mit, zum ersten Februar 2022 eingestellt.
Um ihre geplanten Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Blick auf die Fördereffizienz überprüft. Man kam zu dem Entschluss, dass die bisherige Ziellücke hinsichtlich der CO2-Reduzierung im Gebäudesektor mit einer stärkeren Förderung der Maßnahmen geschlossen werden soll, die den höchsten Beitrag zur CO2 -Einsparung beitragen.
Den größten Hebel stellt hierbei der Bereich der Sanierung dar, bei dem es den größten Nachholbedarf gibt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie teilte folgendes mit: „Damit wird in Zukunft weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden im Fokus stehen“.
Wichtig für alle Antragssteller
Neben dem Effizienzhaus/- gebäude 55 Programm im Neubau, werden ebenfalls die EE- und Nachhaltigkeits-Klassen Effizienzhaus/-gebäude 55 EE und Effizienzhaus 55 NH eingestellt. Die Änderungen betreffen somit sowohl die Wohngebäude als auch die Nichtwohngebäude.
Wer aktuell ein Neubau-Effizienzhaus/-gebäude 55 plant und die BEG-Mittel dafür bereits einkalkuliert wurden, hat jetzt zwei Möglichkeiten:
- Vollständige Anträge auf Förderung können vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen bzw. dem Kaufvertrag noch bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden. Wer diese Lösung bevorzug, sollte zügig die Planungen sowie die Erstellung der Antragsunterlagen zum Abschluss bringen. Maßgeblich: Das Datum der Antragsstellung!
- Darüber hinaus ist es ebenfalls möglich die bisherigen Planungen vor Antragsstellung auf ein höheres Effizienzniveau anzupassen. Die nächste Förderstufe wäre das Effizienzhaus 40.
Klärungsbedarf
Neben dem Wegfall der Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau gibt es weitere Änderungen/Vorgaben durch das Klimaschutzprogramm.
So sind, zum derzeitigen Stand, die folgenden Änderungen geplant:
Wohngebäude
Für Neubauten soll ab 2023 der Standard EH 55und ab 2025 der Standard EH 40 als Mindeststandard eingeführt werden.
Nichtwohngebäude
Für Neubauten soll ab 2023 der Standard EG 55 und ab 2025 der Standard EG 40 als Mindeststandard eingeführt werden. Diese Änderungen sollen für jeden Neubau gelten.
Unklar ist, ob die geplanten Änderungen tatsächlich so umgesetzt werden, da Regierung und die Ministerien sich der Kritik von verschiedenen Seiten stellen müssen. Denn der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) als auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) bemängeln, dass die Kosten zum Erreichen der nächsthöheren Effizienzhaus-Stufe KfW 40 überproportional hoch seien und der KfW 40 für viele Bauherren nicht finanzierbar ist.
Weitere Änderungen und Bekanntmachungen
Zum 21. Oktober 2021 wurden die drei BEG-Richtlinien für
- Wohngebäude (BEG WG),
- Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- und Einzelmaßnahmen (BEG EM) inklusive der technischen Mindestanforderungen
erneut geändert, um sie kohärent zu den Regelungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zu fassen. Insbesondere im Bereich Wärme- und Gebäudenetze sowie Anrechnung von Abwärme in der EE-Klasse erfolgten Anpassungen.
Die wesentlichen Anpassungen der Richtlinien betreffen:
- Definition Effizienzhaus/ -gebäude EE-Klasse (BEG WG, BEG NWG)
- Erweiterung Definition Gebäudenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM)
- Neue Definition Wärmenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM)
- Förderung Gebäudenetz (BEG EM)
- Anschluss an Gebäudenetz bzw. Wärmenetz (BEG EM)
- Veräußerung eines geförderten Gebäudes bzw. einer geförderten Wohneinheit (BEG NWG, BEG WG, BEG EM)
Wo gibt es weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt der BEG zu förderfähigen Maßnahmen (10/2021).
Förderrichtlinien zur BEG
Die geänderten Förderrichtlinien zur BEG sind auf der Internetseite des BMWi veröffentlicht und wurden am 18. Oktober 2021 im Bundesanzeiger bekanntgemacht:
- Richtlinie zur BEG EM (Einzelmaßnahmen)
- Richtlinie zur BEG WG (Wohngebäude)
- Richtlinie zur BEG NWG (Nichtwohngebäude)
Technische Mindestanforderungen (TMA) zur BEG
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Wichtige Information: Am 24. Januar 2022 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude vorläufig gestoppt. Wie mit den bisher noch nicht zugesagten Anträgen sowie alternativen Förderangeboten umgegangen wird, wird zukünftig entschieden. Auf der Website der KfW erfahren Sie mehr.