Erbbaurecht – Die günstigere Alternative zum Volleigentum?

10.09.2021 - Beleihungswert , Beleihungswertfestsetzung , Erbbaurecht , Erbbauzins , Finanzierung

erbbaurecht

Sozialfinanz.de gibt einen kurzen Überblick und klärt auf, welche Tücken es bei der Finanzierung zu beachten gilt.

Nicht nur Familien und Kleinanleger sind stetig auf der Suche nach einem passenden Objekt, sondern auch viele professionelle Betreiber und Investoren. Unabhängig von den Bewegründen ist die Nachfrage an Immobilien in den letzten Jahren immer mehr gestiegen.

Dabei bleibt das Angebot auf dem Markt knapp und kann in vielen Regionen die Nachfrage an Immobilien nicht mehr decken. Hierdurch steigen die Grundstücks- und Immobilienpreise rasant an, was sich auch in dem meist notwendigen Kreditbedarf widerspiegelt.

Daher wird oft die Frage nach einer Alternative gestellt, welche es ermöglicht, ohne viel Eigenkapital eine Immobilie zu erwerben. Gerade für Investoren und Gewerbetreibende ist dies von Bedeutung, um z.B. Liquidität für weitere Projekte oder Investitionen vorhalten zu können.

Auf den ersten Blick könnte hier der Erwerb von Erbbaurecht eine günstige Alternative darstellen, da der Käufer lediglich das Eigentum an dem (zu bauendem) Objekt erhält. Dementsprechend bleibt das Grundstück im Eigentum des Erbbaurechtsgebers und muss nicht mitfinanziert werden, was die Finanzierungshöhe deutlich senkt. Für die Bereitstellung des Grundstücks muss der Käufer Erbbauzinsen an den Erbbaurechtsgeber zahlen. Diese sind vergleichbar mit einer Miete für die langjährige Nutzung.

In der Tat erscheint der deutlich niedrigere Preis für den Erwerb eines Erbbaurechts im Vergleich zum Volleigentum sehr attraktiv, doch sollte man sich insbesondere mit den Tücken von Erbbaurecht-Immobilien befassen, bevor man eine solche Immobilie tatsächlich kauft.

Welche Tücken gibt es beim Erbbaurecht?


Auch wenn Wertsteigerungen bei Erbbaurecht-Immobilien stattfinden, so sollte der Fokus beim Erwerb nicht auf dem Wertsteigerungspotential des Objektes liegen. Hintergrund ist die Ausgangslage für eine Wertsteigerung bei Immobilien, welche größtenteils vom Grund und Boden, auf dem die Immobilie steht, ausgeht. Diese Komponente geht bei Immobilien mit Erbbaurechtsgestaltung jedoch verloren.

Banken neigen zur Vorsicht


Die Fremdfinanzierung über Kreditinstitute kann mit einigen Schwierigkeiten verknüpft sein.
So ist es üblich, dass Banken ein Erbbaurecht eher kritisch einstufen und die aus ihrer Sicht damit einhergehenden Risiken berücksichtigen müssen.

Insbesondere die Restlaufzeiten von Erbbauverträgen spielen hier eine wichtige Rolle und können bereits einen Ablehnungsgrund seitens der Bank darstellen. Hier sind besonders Verträge mit einer kurzen Restlaufzeit betroffen und können zu deutlichen Bewertungs-abschlägen bei der Objektbewertung führen. Diese Thematik sollte man auch schon für zukünftige Investitionen im Hinterkopf behalten, denn wenn die Restlaufzeit des Erbbaurechts zu diesem Zeitpunkt kürzer geworden ist, lassen sich diese eventuell nicht mehr fremdfinanzieren.

Das A und O bei einer solchen Finanzierung ist die Kommunikation mit der Bank. Hier sollte bereits zu Beginn abgestimmt werden, ob diese Erbbaurechte finanziert und wenn ja unter welchen Vorrausetzungen. Denn oftmals verlangen Banken eine Belastungszustimmung als auch eine Stillhalteerklärung, um die Risiken der Finanzierung möglichst gering zu halten. Dies ist mit wenig Aufwand verbunden und kann Ihnen bereits im Vorfeld mögliche Probleme ersparen.

Die Crux des Mitspracherechts


Bei den üblichen Vertragsgestaltungen hat der Erbbaurechtsgeber in vielen Fällen ein Mitspracherecht, z.B. wenn es um bauliche Änderungen geht. Auch bei der Finanzierung solcher Anfragen gibt es relevante Dokumente, etwa die bereits erwähnte Stillhalterklärung oder die Belastungszustimmung, bei denen die Unterschrift des Erbbaurechtsgebers zwingend notwendig ist.

Die Erbbaurechtsnehmer sind somit in ihren Projekt- und Vorhabensplanungen stark eingeschränkt und können wichtige Aspekte nicht mehr ohne Weiteres umsetzen. Selbst dann nicht, wenn es notwendige Maßnahmen sind, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
Diese Abhängigkeit vom Erbbaurechtsgeber versetzt den Erbbaurechtsnehmer verständlicherweise in eine schwächere Position und kann im Negativfall dazu führen, dass der Erbbaurechtsgeber seine stärkere Position ausnutzt. So kann es dazu kommen, dass die Bereitschaft des Erbbaurechtsgeber zur Unterzeichnung der Verträge an einen höheren Erbbauzins geknüpft wird und somit zu weiteren finanziellen Belastungen des Erbbaurechtsnehmers führt.

Daher auch hier nochmal der Hinweis:

  • Bei der Bank abfragen, ob eine Belastungszustimmung und Stillhalteerklärung verlangt wird.
  • Sollte dies der Fall sein, muss dies mit dem Erbbaurechtsgeber über einen Notar abgestimmt werden.

Wertermittlung ist komplex


Eine große Herausforderung stellt die Wertermittlung der Immobilie dar. Dass die Restlaufzeit einen nicht unerheblichen Einfluss auf den vorzunehmenden Abschlag hat, wurde zuvor bereits erwähnt. Doch was genau ist damit gemeint und welche Abschläge kommen noch hinzu?

Zunächst ist festzuhalten, dass in der Regel das sogenannte „Münchener Verfahren“ zur Ermittlung des Beleihungswertes eingesetzt wird. Dabei wird zunächst ein lastenfreies Volleigentum unterstellt und im Nachgang werden vier Abschläge vorgenommen, die sich aus den Einschränkungen gegenüber dem klassischen Volleigentum ergeben.
Hier eine kurze Übersicht:

Abschlag 1:

Dieser berücksichtigt den Wegfall des Bodennutzungsrechts bei Ablauf des Erbbaurechts. Hier kommt die oft angesprochene Restlaufzeit ins Spiel, denn desto länger diese ausfällt, umso höher ist in der Regel der Wert des Erbbaurechts.
Deshalb sollten hier lange Laufzeiten angestrebt werden, da bei zu kurzen Restlaufzeiten eine Finanzierung der Banken ausgeschlossen wird.

Abschlag 2:

Hier wird der nicht zu entschädigende Gebäudewertanteil bei Ablauf des Erbbaurechts berücksichtigt. Das heißt, dass nach Ablauf des Erbbaurechts das Eigentum der Immobilie an den Erbbaurechtsgeber geht. Dieser muss hierfür zwar eine Entschädigung zahlen, jedoch liegt diese meist weit unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie. Dieser nicht zu entschädigende Anteil wird daher über die Restlaufzeit abgezinst und vom Wert des Volleigentums abgezogen.

Abschlag 3:

Berücksichtigt die „allgemeinen Nachteile aus dem Erbbaurecht“, welcher als prozentualer Abschlag vom Beleihungswert für das Volleigentum oder als prozentualer Anteil des Bodenwertes vorgenommen wird. Dieser Abschlag basiert auf Erfahrungen der Vergangenheit und den aktuellen Marktgegebenheiten.

Abschlag 4:

Stellt eine Vorlast dar, bei der die Höhe des Erbbauzinses berücksichtigt wird. Dabei wird der Erbbauzins über die gesamte Restlaufzeit des Erbbaurechts kapitalisiert und der Barwert im Anschluss vom Wert des Volleigentums in Abzug gebracht.

Anhand folgenden Beispiels wird die Wertermittlung deutlich:


Die Parameter lauten:

  • Restlaufzeit: 50 Jahre
  • Erbbauzins: 3%
  • Bodenwert: 100 TEUR
  • Neubau: 200 TEUR

Schritt 1: Berechnung Erbbauzinsfreier Beleihungswert

Schritt 2: Beleihungswertfestsetzung

Quelle: https://www.erbbaurechtsverband.de/home/

Anhand der Beispielrechnung werden die Einflüsse der vorzunehmenden Abschläge gut ersichtlich.

Fazit

Die Grundidee des Erbbaurechts ist erstmal positiv zu bewerten. Leider sind die derzeitigen Regelungen und Verträge in vielen Fällen aber nicht zeitgemäß umgesetzt und benachteiligen die Käufer.

Um die Attraktivität für Investoren und Betreiber zukünftig zu steigern und das Erbbaurecht insbesondere im gewerblichen Bereich mehr Anklang finden zu lassen, wären folgende Änderungen sinnvoll und vor allem aus der Sicht des Käufers wünschenswert:

  • Ein dem aktuellen Finanzierungsumfeld angepasster Erbbauzins.
  • Die Anpassung des Erbbauzinses nicht an die allgemeine Preisentwicklung, sondern an die Entwicklung der Mieten.
  • Eine klare Regelung zur Wertermittlung bei Ablauf des Erbbaurechtes sowie eine Entschädigung zu 100 Prozent des Wertes, damit Investitionen in die Immobilie wirtschaftlich sinnvoll bleiben.


Sollten Sie sich trotz der komplexen Thematik und der Diversen vertraglichen Beeinträchtigungen für eine Finanzierung mit Erbbaurecht interessieren, so ist eine umfassende Beratung im rechtlichen, aber auch finanzierungstechnischem Sinne unabdingbar.

sozialfinanz.de unterstützt Sie gerne dabei, den „Finanzierungs-Dschungel“ des Erbbaurechts mit all seinen Tücken und Gefahren zu meistern und das für Sie passende Finanzierungsangebot zu finden.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder stellen Sie direkt online eine Anfrage für einen Finanzierungsvergleich.

Interview: „Investoren und Anbieter betreuter Wohnanlagen benötigen Planungssicherheit“

02.08.2019 - Altenheim , Baufinanzierung , BetreutesWohnen , Finanzierung , Immobilienfinanzierung , Investition , Pflege , Seniorenwohnen , sozialfinanz.de , Sozialmarktanalyse , Sozialwirtschaft , Studie

Das Betreute Wohnen sieht sich mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Britta Klemm, Leiterin des Kompetenzzentrums Sozialwirtschaft der BFS Service GmbH, spricht im Interview über die Entwicklung der Versorgungs- und Wohnsituation für Pflegebedürftige.

Die Sozial- und Gesundheitswirtschaft unterliegt der kontinuierlichen Veränderung und Weiterentwicklung. Die einzelnen Segmente sind fließend und wachsen immer mehr zusammen. Für Betreiber von Einrichtungen sind bereits in naher Zukunft Investitionen in die bauliche Substanz, das Personal sowie das Leistungsangebot nötig, um den aktuellen Herausforderungen adäquat zu begegnen. Anfang dieses Jahres veröffentlichte die BFS Service GmbH zusammen mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe die Ergebnisse der Studie „Betreutes Seniorenwohnen – Entwicklungsstand und Anforderungen an eine zukunftsgerechte Weiterentwicklung“. Im Interview mit dem -Blog erklärt Studienleiterin Britta Klemm den Wert der Ergebnisse und spricht über mögliche Prognosen für die Zukunft.

Frau Klemm, warum haben Sie zusammen mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe das Betreute Seniorenwohnen unter die empirische Lupe genommen?

Für ältere und pflegebedürftige Menschen hat sich die Versorgungs- und Wohnsituation in den vergangenen Jahren enorm geändert. Um die Jahrtausendwende erlebte das Betreute Seniorenwohnen einen starken Ausbau und in vielen Foren wurde über Standards und Umsetzungsherausforderungen diskutiert. In der jüngsten Vergangenheit war Betreutes Wohnen jedoch weniger Gegenstand öffentlicher Fachdiskussionen. Während über andere „neue“ Wohnformen, wie z.B. ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften oder Quartierskonzepte, zuletzt vielfältige Studien entstanden sind, gibt es kaum Untersuchungen speziell zum Betreuten Seniorenwohnen. Daher war es für uns schwierig, den aktuellen Stand zu quantifizieren und qualitative Entwicklungen einzuschätzen. Marktbeobachtungen zeigen jedoch, dass auch in diesem Marktsegment viel in Bewegung ist und sich für Betreutes Wohnen in Zukunft große Chancen bieten. Mit unserer Studie dokumentieren wir diese aktuellen Entwicklungen.

Welche Themen standen bei der Studie im Fokus?

Es wurden über 4.500 Wohnanlagen befragt und mehr als 650 Antworten ausgewertet. Mit der Umfrage konnten wir verschiedene Fragen klären: Wie hoch sind die Versorgungsquoten? Wer nutzt das Angebot aktuell? Ziehen überwiegend Einzelpersonen oder eher Paare in das Betreute Wohnen? Welche Angebotsstruktur lässt sich am besten vermarkten? Bei welchen Wohnungsgrößen herrscht die stärkste Nachfrage? Wo liegen die Grenzen der Versorgung? Und welchen Herausforderungen müssen sich Marktakteure stellen?
Das ist ein umfangreicher, aber nötiger Diskurs. Schließlich war es unser Ziel, Branchenakteuren künftig eine validere Planungsgrundlage für neue Projekte zu geben, um dieses Wohn- und Versorgungsangebot noch passgenauer auf die zukünftigen Anforderungen auszurichten.

Wie hoch schätzen Sie den Bestand betreuter Wohnanlagen in Deutschland?

Aktuell schätzen wir den Bestand auf 6.000 bis 7.000 Standorte mit über 300.000 Wohneinheiten – Tendenz steigend. Allein aus demografischer Sicht wächst die Anzahl an Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren. Zudem benötigen wir zusätzliche Versorgungskapazitäten, wenn die stationäre Pflege mit Platzzahlreduzierungen auf die steigende Nachfrage nach Einzelzimmern oder eine festgeschriebene Einzelzimmerquote reagiert, wie etwa in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen.

Und wie lautet die Prognose für den Versorgungsbedarf?

Das Bedarfsmodell der BFS Service GmbH ermittelte für das Jahr 2015 einen bundesweiten Bedarf von insgesamt 490.000 betreuten Wohneinheiten. Für konkrete Neubauvorhaben muss allerdings der standortspezifische Bedarf immer regional und kleinräumig betrachtet werden. Hierbei kommt es besonders darauf an, die vorhandenen Angebote detailliert zu beleuchten. Je nach konzeptioneller Ausgestaltung greift das Betreute Wohnen erfahrungsgemäß auf eine ähnliche Zielklientel wie die stationäre Pflege.

Was sind die Hauptmerkmale des Betreuten Seniorenwohnens, insbesondere mit Blick auf die Organisationsstruktur?

Das Betreute Seniorenwohnen zeichnet sich vor allem durch seine Konzeptvielfalt aus, sodass sehr verschiedene Organisationsformen existieren. Das sogenannte solitär Betreute Wohnen ist eine nicht mit anderen Einheiten verbundene Wohnanlage und macht ein Viertel an der Gesamtzahl aus. Dagegen befinden sich Heimverbundende Betreute Wohnanlagen in unmittelbarer Nähe zu Alten- und Pflegeheimen. Bewohnerinnen und Bewohner haben somit die Möglichkeit, entsprechende Leistungen aus den Pflegeeinrichtungen zu nutzen. Etwa zwei Drittel aller Wohnanlagen ist so strukturiert. Integriertes Betreutes Wohnen bietet wiederum vielfältige Unterstützungsleistungen in der Wohnanlage und macht ebenfalls einen großen Teil des Bestands aus. Zunehmend entwickeln sich außerdem Angebote im Betreuten Wohnen die in der Versorgungstiefe der stationären Pflege nicht nachstehen und durch eine 24-Stunden-Betreuung ein ähnliches Leistungsspektrum anbieten.
Vielfalt bedeutet sowohl Gestaltungsmöglichkeiten als auch Herausforderungen für die Betreiber betreuter Wohnanlagen. Wer sind die Träger dieser Einrichtungen?
Zwei Drittel aller betreuten Wohnanlagen werden von frei-gemeinnützigen Trägern umgesetzt, rund ein Viertel befindet sich in privat-gewerblicher Trägerschaft und lediglich 5,4 Prozent werden von Kommunen angeboten.

Abb. 1: Trägerstruktur betreuter Wohnanlagen 2018

Quelle: KDA/BFS-Studie Betreutes Seniorenwohnen 2019

Wie bewerten Sie die Entwicklung bei den Neukunden, wenn Sie die Struktur der Bewohnerschaft analysieren?

Die Studie hat ergeben, dass die Bewohnerschaft im Betreuten Wohnen überwiegend allein lebt, eher hochaltrig und vielfach gesundheitlich eingeschränkt ist. Aktuell scheint es so, dass sich von vorneherein immer mehr Menschen dieser Zielgruppe für eine solche Wohn- und Versorgungsform interessieren.

Für potenzielle Träger ist der Faktor Refinanzierung ein wichtiger Aspekt. Was sind die Ankerpunkte beim Betreuten Seniorenwohnen?

Zur Refinanzierung der Kosten sind für die Betriebsträger vor allen Dingen die Auslastung der jeweiligen Wohnanlage und Einnahmen durch die Miete bzw. den Sozialhilfeträger entscheidend.

Ein Blick in die Glaskugel: Worin sehen Sie die größten Herausforderungen für Wohnanlagenbetreiber?

Wie bereits erläutert, gehen wir davon aus, dass die Bewohnerschaft in Zukunft eher hochaltrig und stärker pflegebedürftig sein wird. Für diese Menschen muss das Leistungsangebot weiterentwickelt werden. Betreiber sind besonders nachhaltig aufgestellt, wenn sie, immer auch mit Blick auf die regionale Nachfrage, das gesamte Spektrum an Pflegeleistungen aus einer Hand anbieten können:
Wie unsere Studie ergeben hat, sieht vor allem ein Drittel aller Anbieter in der Integration weiterer Leistungsbausteine eine besondere Herausforderung. Es bedarf dringend der Auswertung von Erfahrungswerten, wie die Kombination von anderen Leistungsbausteinen gelingen könnte, die es Anbietern ermöglichen, diese Erkenntnisse auf ihre Einrichtung zu übertragen. Durch die unterschiedliche Konzepttypen lassen sich kaum einheitliche Qualitätsmerkmale definieren. Daher gilt es für Investoren und Anbieter, vor allem Planungssicherheit bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Leistungsangebote zu schaffen. Eine strategische Herangehensweise mittels einer standortbezogenen Analyse trägt einen elementaren Teil dazu bei.

Informationen zur Person:
Britta Klemm ist seit 2011 bei der BFS Service GmbH beschäftigt. Sie leitet dort das Kompetenzzentrum Sozialwirtschaft, das die Bereiche Sozialmarktanalyse und Research umfasst. Die Pflegeexpertin ist bundesweit als Referentin und Autorin tätig. Ihre Schwerpunkte sind die Strategieberatung, die Weiterentwicklung neuer Wohnformen und die Konsultation von Trägern stationärer Einrichtungen.

Weiterführende Informationen zur Studie

Neues aus der Finanzkiste – Folge 3: “Gehen Sie nicht auf sozialfinanz.de!”

09.04.2019 - BankKredit , Branchenexpertise , Finanzberater , Finanzierung , Finanzierungsportal , Finanzierungsvergleich , Finanzkiste , Kreditberatung , Kreditvermittlung , Lösungen , sozialfinanz.de , Vermittlungsportal

“Gehen Sie nicht auf sozialfinanz.de!”, heißt es in der dritten Folge von “Neues aus der Finanzkiste”. Waldemir Staubig und Otto Planlos rufen zum Kampf gegen das Finanzierungsportal auf. Das Chaos scheint vorprogrammiert…

Otto Planlos traut seinen Augen nicht, als er am Morgen zu seinem Kollegen Waldemir Staubig ins Büro stößt. Dieser hat nämlich die Faxen dicke und informiert sich auf über die Vorteile der „Konkurrenz“. Mehr noch: Er plant seinen Feldzug gegen das Finanzierungsportal auf die ganz klassische Art und Weise…

Neues aus der Finanzkiste – Folge 1: Altenheim

29.01.2019 - Altenheim , BankKredit , Baufinanzierung , Finanzberater , Finanzierung , Finanzierungsvergleich , Finanzkiste , Immobilienfinanzierung , Kreditvermittler , sozialfinanz.de , Vermittlungsportal

Waldemir Staubig und Otto Planlos von der Deutschen Finanzkisten AG treiben ihre Kunden regelmäßig in den Wahnsinn, denn hier handelt man treu nach dem Motto: langsam, kompetenzbefreit und vor allem sinnlos.

Otto Planlos und Waldemir Staubig sind verzweifelt: Immer mehr nimmt das Internet und die damit verbundenen Kunden-Annehmlichkeiten Einfluss auf ihren geliebten (analogen) Bankenalltag. Denn bei der Deutschen Finanzkisten AG handelt man treu nach dem Motto: langsam, kompetenzbefreit und vor allem sinnlos! Sehen Sie in der ersten Folge, wie Veteran Waldemir Staubig seinem jungen Kollegen Otto Planlos dabei hilft, einem nervigen Kunden den Service zu liefern, den er verdient. Des Weiteren erfahren Sie, warum Sie immer ein Farbfoto von Ihren Füßen griffbereit haben sollten…

“Die Besonderheiten der Sozial- und Gesundheitswirtschaft berücksichtigen.”

29.01.2019 - Finanzberater , Finanzierung , Finanzierungsportal , Finanzierungsvergleich , Gesundheitswirtschaft , Kreditvermittler , Plattformökonomie , sozialfinanz.de , Sozialwirtschaft , Vermittlungsportal

Im Interview erklärt Edward Poniewaz, Geschäftsführer der sozialfinanz.de GmbH, wie das Finanzierungsportal einen Mehrwert schafft und warum insbesondere Entscheider mit einem Finanzierungsvorhaben in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft einen verlässlichen Partner benötigen.

Im November des vergangenen Jahres ist an den Start gegangen. Was waren die Argumente für die Gründung einer weiteren Plattform?

Edward Poniewaz: Natürlich gibt es bereits Plattformen, die Finanzierungen vermitteln. Diese agieren jedoch branchenübergreifend und sind eher reine Kreditvermittler, die Unterlagen sammeln und ohne Aufbereitung weiterleiten. Daher sahen wir die Notwendigkeit, speziell für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft eine Plattform zu entwickeln, die die Besonderheiten der Sozial- und Gesundheitswirtschaft berücksichtigt. Vor dem Hintergrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass Vorhaben in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft komplex sind, enorm viel Zeit kosten und dass Kunden genau diese Zeit fehlt, um die Dinge adäquat vorzubereiten, geschweige denn mehrere Banken aufzusuchen.

Was ist das Einzigartige für Kunden von ?

Edward Poniewaz: Das hohe Maß an Branchenexpertise macht uns besonders. Wir sind keine reine Vermittlungsplattform, sondern bereiten mit den Kunden die Unterlagen gemeinsam auf. Bei Bedarf und auch auf Wunsch ergänzen wir diese u.a. mit Verkehrswertgutachten, Standort- und Wettbewerbsanalysen. Wir bieten nicht nur die Vermittlung an, sondern punkten mit einer hohen Expertise in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.

Wie darf man sich den Workflow vorstellen?

Edward Poniewaz: Unsere Finanzierungsberater kennen sowohl die relevanten Themen und Herausforderungen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft als auch die Prozesse und Kreditstrategien der Finanzdienstleister. Nachdem eine Kreditanfrage über eingestellt wurde, treten wir mit dem Kunden in Kontakt, um das Vorhaben im Detail zu besprechen. Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Anschließend fassen unsere Finanzierungsberater die wichtigsten Parameter zusammen und bitten damit die Partner um die Abgabe eines indikativen Angebotes. Die eingehenden Angebote werden mit den Wünschen des Kunden (z. B. Kreditsumme, Laufzeit, etc.) abgeglichen und dem Kunden zur Verfügung gestellt. Entscheidet sich der Kunde für eines der Angebote, so übermitteln wir dem Finanzierungspartner die vollständigen Kreditunterlagen und stellen den Kontakt zwischen den beiden Parteien her. Somit fungieren wir auch als Kommunikatoren zwischen den Parteien.


“Wir wollen diese beiden Branchen zusammenbringen, um für sie gleichermaßen Mehrwert zu schaffen.”

Edward Poniewaz


Lädt der Kunde lediglich seine Unterlagen hoch und erhält irgendwann die Angebote zum Vergleich?

Edward Poniewaz: Kunden werden von uns in dem Maße betreut, wie sie es individuell wünschen. Zwar ist eine Finanzierungsplattform, über die sich der gesamte Anfrageprozess abbilden lässt, allerdings streben wir auch das Gespräch mit den handelnden Personen an. Unser Anspruch ist es, digital und trotzdem persönlich für unsere Kunden da zu sein.

Das ist die Kundenseite. Welche Vorteile haben Ihre Finanzierungspartner?

Edward Poniewaz: Mit erhalten unsere Finanzierungspartner Zugang zu einer wachstumsstarken Branche. Allerdings ist eine hohe Kompetenz notwendig, um die Vorhaben in der Sozial- und Gesundheitsbranche zu beurteilen. Und hier kommen unsere Finanzierungsberater ins Spiel: Wir kennen die Sozial- und Gesundheitswirtschaft und können Banken und Finanzdienstleistern, die mit uns zusammenarbeiten den fachlichen Input liefern, ohne dass der jeweilige Finanzierungspartner die nötige Branchenexpertise und Vertriebskanäle aufbauen muss.

An welcher Stelle der Wertschöpfungskette sehen Sie ?

Edward Poniewaz: Ich sehe als Schnittstelle zwischen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft und der Finanzierungsbranche. Und genau das wollen wir sein: ein Verbindungsstück. Wir wollen diese beiden Branchen zusammenbringen, um für sie gleichermaßen Mehrwert zu schaffen.