Was die COVID-19-Pandemie für die Branche bedeutet

19.03.2020 - Corona , Corona-Schutzschild , COVID-19 , Förderkredite , Fördermittel , KfW , KGNW , Krankenhaus , sozialfinanz.de

Covid-19-Pandemie Auswirkungen Sozialwirtschaft

Die COVID-19-Pandemie hat die Sozial- und Gesundheitsbranche innerhalb kürzester Zeit in eine Krise gestürzt. Räumliche, personelle und finanzielle Mittel müssen völlig neu eingeplant werden.

Aktuell sind schnelle und unkomplizierte Lösungsvorschläge gefragt, um die Fürsorge für Patienten, die Sicherheit des Personals und den Erhalt von Einrichtungen und Unternehmen zu gewährleisten. Eine schnelle Sicherstellung der notwendigen Liquidität für alle Betroffenen ist eine der wichtigsten Maßnahmen in dieser Zeit.

Das sind die Fakten

Insbesondere Krankenhäuser leiden enorm unter der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Situation: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bat in einem Schreiben die Geschäftsführungen der deutschen Krankenhäuser, geplante Aufnahmen, Operationen und Eingriffe ab 16. März – sofern medizinisch vertretbar – auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Ziel sei es, die aktuell sehr wertvollen Krankenhauskapazitäten für die Corona-Pandemie zu schonen und sich auf den stetig steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungsplätzen einzustellen. Der damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen sei sich Spahn bewusst und er kündigte in diesem Zusammenhang einen finanziellen Ausgleich für die Einrichtungen an. Denn durch den – wenn auch temporären – Wegfall von standardisierten Elektiveingriffen entfallen für viele Krankenhäuser wichtige und attraktive Erlösquellen. Die laufenden Fixkosten, beispielsweise für Personal, sind hingegen nach wie vor zu leisten. Dies könnte Auswirkungen auf die ohnehin schon angespannte Liquidität einiger Kliniken haben. Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) hat bereits auf diesen Umstand hingewiesen und forderte Bund, Länder und Krankenkassen auf, die Krankenhäuser finanziell zu unterstütze.

Auch der GKV-Spitzenverband schlug eine Refinanzierung durch einen zunächst dreimonatigen Rettungsschirm vor, der Kliniken monatliche Abschlagszahlungen zur Liquiditätssicherung garantiert.

Neben den wirtschaftlichen Faktoren befürchten die Kliniken laut der Süddeutschen Zeitung, dass sie die nötige Versorgung auch aufgrund fehlenden technischen Geräts nicht mehr gewährleisten können. Beatmungsgeräte, Monitore, Sauerstoffgeräte oder Technik für die Blutdialyse – hier sorgen sich Insider vor Engpässen. In dem vom GKV-Spitzenverband geforderten Rettungsschirm sollen daher diese Gelder für erhöhte Materialkosten abgedeckt werden.

Aber nicht nur Krankenhäuser, auch Arztpraxen, Pflegeheime, Altenheime, ambulante Pflegedienste und andere Vertreter der Branche spüren die Auswirkungen der Infektionswelle teils deutlich: bestimmte Medikamente und Hilfsmittel wie Schutzkleidung und Desinfektionsmittel sind nur noch schwer zu beschaffen, werden aber dringend benötigt, um Personal und Patientinnen bzw. Bewohnerinnen zu schützen. Fehlen diese Schutzmaterialien, so müssen Pflegefälle teilweise in Krankenhäuser überwiesen werden. Quarantänemaßnahmen führen zu Teil- oder Vollschließungen und neben übervollen Arztpraxen stehen leere Zahnarzt- und Facharztpraxen, da soziale Kontakte gemieden werden sollen. All dies führt zu Liquiditätsengpässen.

Maßnahmen durch die KfW und DK

Wie die Kreditanstalt für Förderaufbau (KfW) in einer gemeinsamen Presseerklärung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) am 18. März verkündete, wurde zusammen mit der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Unternehmen bei der Bewältigung der durch das Coronavirus verursachten Krise helfen soll. Die erste Phase des Hilfspakets steht ab sofort zur Verfügung.

Zusätzlich zu den bereits etablierten Leistungen bietet die KfW-Sonderprogramme für verschiedene Unternehmensgrößen sowie konsortiale Strukturen an. Die Bundesregierung will der KfW für die Zusage der Kreditsummen zunächst 20 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Das sind die Kreditpakete

Die Hilfspakete richten sich nach der Bestandsdauer und Größe eines Unternehmens: Der KfW-Unternehmerkredit ab fünf Jahren Bestand, der ERP-Gründerkredit für junge Unternehmen und der Kredit für Wachstum für große Unternehmen.

Zusätzlich wurde ein neues KfW-Sonderprogramm für kleine, mittlere und große Unternehmen ins Leben gerufen, das ab dem 23. März starten soll. Unternehmen, die finanziell besonders von der Pandemie betroffen sind, können es in Anspruch nehmen. Größeren Unternehmen werden Direktbeteiligungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen angeboten.

Um einen Antrag für eines der KfW-Kreditprodukte zu stellen, können sich Unternehmen neben ihrer Hausbank auch an einschlägige Finanzvermittlungsplattformen wie wenden.

Wichtig ist: Die Kredite laufen über die jeweilige Hausbank und werden nicht direkt von der KfW vergeben. Jedoch übernimmt die KfW 80 Prozent des gegebenen Kreditrisikos. Bislang werden Zinserleichterungen nicht in Aussicht gestellt. Abhängig von der Bonität des Unternehmens, kann der Zinssatz zwischen einem und sieben Prozent schwanken. Aufgrund der erhöhten Kreditrisikoübernahme durch die KfW wird den Banken die Kreditvergabe generell erleichtert. Die KfW verspricht, ihre Prozesse zu vereinfachen und zu verkürzen, so dass Unternehmen schneller und einfacher an die Betriebsmittelkredite kommen.

Ökonomen erachten Liquiditätshilfen durch KfW-Kredite zwar für sinnvoll, jedoch lange nicht für ausreichend. Analog zur Banken-Rettung in den Jahren 2008 und 2009 könnte eine staatliche Beteiligung mit Eigenkapital an den gefährdeten Unternehmen maßgeblich helfen. Jedoch stünden die Beteiligten vor einem weitaus höheren administrativen Aufwand. Schließlich ist die Anzahl der in der Realwirtschaft agierenden Unternehmen und Kleinunternehmen wesentlich größer als der Bankensektor.

So betonten auch KfW und DK, dass schnellstmögliche klare und umsetzbare Prozesse von Seiten der Banken und Sparkassen gerade jetzt notwendig seien.

Wie es weitergeht

Informieren Sie sich bei Ihrer Hausbank oder Ihrem unabhängigen Finanzvermittler über die Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, wenn sie durch die Pandemie finanziell betroffen sind. Wir wissen, dass jeder Sachverhalt einer individuellen Beratung bedarf. Setzen Sie sich gerne mit unseren Finanzierungsberatern in Verbindung, die Sie kompetent und unabhängig begleiten.

Update (25.03.)

Start des KfW-Sonderprogramms

Seit dem 23.03.2020 können Anträge auf das KfW-Sonderprogramm gestellt werden. Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm sind unbegrenzt. Erheblich verbessert wurde die Risikoübernahme bei Krediten. KMUs können Betriebsmittel mit 90% Haftungsfreistellung finanzieren, größere Unternehmen mit 80%. Zudem kam es zu einer Zinsverbesserung und einer deutlichen Entschlackung der Antragsprozesse: Bei Krediten bis zu drei Millionen Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung. Kredite bis zehn Millionen Euro werden vereinfacht geprüft.
Bei der Konsortialfinanzierung gilt, dass die KfW sich an größeren Finanzierungen anderer Finanzierungspartner zu deren Konditionen beteiligt. Sie übernimmt bis zu 80 % der Risiken des Vorhabens.

Mehr dazu im Faktenblatt der KfW (PDF) sowie auf der Seite KfW-Corona-Hilfe.

Bundesregierung initiiert Corona-Schutzschild

Neben den KfW-Sonderprogrammen greift nun auch das von der Bundesregierung initiierte Corona-Schutzschild als Soforthilfe-Programm. Es dürfte am 27.03. vom Bundesrat verabschiedet werden, nachdem es am 25.03. durch den Bundestag ging.
Für das Gesundheitswesen stellt die Bundesregierung zusätzliche 3,5 Milliarden Euro bereit. Sie werden u.a. in Schutzausrüstung investiert. Für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte bedeutet das, dass Einnahmeausfälle und höhere Kosten aufgefangen werden sollen. Weitere 55 Milliarden Euro stehen für eine flexiblen und kurzfristigen Pandemiebekämpfung bereit.
Der Schwerpunkt des Wirtschaftstabilisierungsfonds liegt zwar auf großen Unternehmen, jedoch sollen kleinere Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastrukturen und Sektoren ebenso mit Liquiditätsgarantien, Kapitalmaßnahmen und Refinanzierungen und Steuererleichterungen bedacht werden.

Tagesaktuelle Informationen zu den Maßnahmenpaketen finden Sie auf den Corona-Seiten der Bundesregierung.

Fördermittel: KfW verlängert den bereitstellungsfreien Zeitraum auf sechs Monate

09.12.2019 - Baukredit , Förderkredit , Fördermittel , KfW

Die KfW hat bei einer Vielzahl ihrer Programme nicht nur den bereitstellungsfreien Zeitraum deutlich verlängert, sondern auch die Bereitstellungsprovision nahezu halbiert. Warum Fördermittel gerade für die Sozial- und Gesundheitsbranche interessant sind, weiß Thomas Krummenast von sozialfinanz.de.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) ist ein Kreditinstitut des Bundes und die größte staatliche Förderbank weltweit. Die 1948 gegründete Einrichtung unterstützt durch die Gewährung zinsgünstiger Investitionskredite und Zuschüsse Vorhaben, die im Sinne des Bundes förderungswürdig sind. Dies betrifft sowohl Projekte von Privatpersonen wie auch von Unternehmen und öffentlichen Institutionen.

Als förderungswürdig gelten derzeit Projekte des Mittelstands und von Existenzgründern, die Gewährung von Investitionskrediten an kleine und mittlere Unternehmen, die Finanzierung kommunaler wie sozialer Infrastrukturvorhaben und des Wohnungsbaus (insbesondere des energieeffizientes Bauens und Sanierens) und Energiespartechniken. Weitere Betätigungsfelder sind Bildungskredite und die Filmfinanzierung.


Fördermittel der KfW für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft

Die KfW-Förderkredite spielen für die Sozial- und Gesundheitsbranche seit langem eine wichtige Rolle. Insbesondere für die Finanzierung von Bauprojekten, wie z.B. für Neu-, Um- und Anbauten und energetische Sanierungen bieten sich diese Zuschüsse an.
Für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft sind vor allem die KfW-Programme  „IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Infrastruktur sowie die Fördergruppe „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ von großer Bedeutung.

Das Programm „IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Infrastruktur“ richtet sich an alle Unternehmen, die steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung sind und in eine soziale Infrastruktur investieren. Damit ist die Zielgruppe relativ weit gefasst, die Förderung mittels Zinsvergünstigung aber auch ebenso überschaubar.

Eine deutlich höhere Zinssubventionierung und darüber hinaus Tilgungszuschüsse kann erlangen, wer in der Fördergruppe „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ in die Verbesserung der Energieeffizienz von Verwaltungs- und Wohngebäude investiert. Dabei wird unter anderem der Neubau energieeffizienter Wohngebäude gefördert. Hierzu zählen etwa Altenpflegeheime. Dabei gilt: je höher die erreichte Energieeffizienz ist, desto höher fallen die Vergünstigung durch Tilgungszuschüsse aus.


Änderungen bei der Bereitstellungsprovision der KfW

Oftmals steht der Zinssatz bei dem Vergleich von Kreditkonditionen im Vordergrund. Weniger Beachtung findet hingegen die Bereitstellungsprovision, die Banken für die Gewährleistung von noch nicht ausgezahlten Kreditbeträgen verlangen. Kreditnehmenden wird dadurch nach Vertragsabschluss regelmäßig ein Zeitraum eingeräumt, in dem keine Bereitstellungsprovision anfällt. In der Regel liegt dieser Zeitraum bei drei, häufig sechs Monaten. Er kann also bei längeren Bauvorhaben, die sich beispielsweise auf bis zu 24 Monate erstrecken, einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit haben.


“Eine durchdachte Finanzierungsstruktur gewährt, dass Sie sich während der Darlehenslaufzeit auf das Wesentliche konzentrieren können.”

Thomas Krummenast – Finanzierungsberater bei

Bislang hat die KfW-Bank bei einer Vielzahl ihrer Programme relativ kurze Zeiträume zwischen einem und drei Monaten eingeräumt, in denen keine Bereitstellungsprovision für nicht abgerufene Kreditbeträge anfiel. Auch die Höhe der Provision war mit jährlich 3% nicht mehr mit dem heutigen, niedrigen Zinsniveau vereinbar. Diesen Punkt hat die KfW nun zum Anlass genommen, gegenzusteuern: sie verlängert den bereitstellungsfreien Zeitraum in den meisten Programmen deutlich auf sechs Monate. Gleichzeitig halbiert sie nahezu die Bereitstellungsprovision von 3% auf jährlich 1,8%.

Es ist keine Frage, dass es für die Wirtschaftlichkeit von Bedeutung ist, Investitionskredite vom Zins- und Provisionsaufwand optimiert zu strukturieren. Doch auch eine durchdachte Finanzierungsstruktur ist elementar. Sie gewährt, dass Sie sich während der Darlehenslaufzeit nicht um Finanzierungsdetails kümmern müssen, und sich stattdessen auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Kund*innen, Patient*innen und Bewohner*innen.

Informationen zum Autor:

Thomas Krummenast ist Finanzierungsberater bei dem Kölner Start-Up . Zuvor agierte der Diplom-Betriebswirt lange Zeit als Betreuer und späterer Teamleiter für Institutionelle Kunden bei der Bank für Sozialwirtschaft AG.

Rückblick auf die ConSozial 2019

12.11.2019 - Baufinanzierung , Betriebsmittelkredit , ConSozial , Fördermittel , Innovationspark , Investitionskredit , Messe , Projektfinanzierung

Vom 6. bis 7. November 2019 fand in Nürnberg Deutschlands größte KongressMesse für den Sozialmarkt statt: die ConSozial. Hier trafen sich zum 21. Mal Branchenkenner, Unternehmen und Privatkunden, um zu netzwerken und neue Impulse zu sammeln. Die Messe stand unter dem Motto „Gemeinsam statt einsam”.

sozialfinanz.de als Teil des Innovationsparks

Speziell für junge Unternehmen der Branche bietet die ConSozial seit einigen Jahren den „Innovationspark“ an. Er hat sich zum Szenetreff für Start-ups aus der Sozial- und Gesundheitsbranche gemausert und birgt die Chance, sich auf unkomplizierte Weise und mit geringem Aufwand der Öffentlichkeit vorzustellen. Anlass genug für uns von mit unseren Finanzierungsberatern Sebastian Packroß und Daniel Hoogerwerf und der Marketingreferentin Anna Durwen gen Nürnberg zu fahren.

Als erster Messeauftritt für war es zugleich eine Art Feuertaufe: Wie reagieren sowohl Besucher*innen als als auch Fachexperten auf uns? Wie stark ist das Interesse an uns als Deutschlands erstem wie einzigem Finanzvermittlungsportal der Branche? Können wir neben anderen Start-ups ein ausreichendes Interesse wecken?

Unsere Finanzierungsberater Daniel Hoogerwerf und Sebastian Packroß (v.l.) am Stand der auf der ConSozial 2019

Feuertaufe bestanden

Nach zwei Messetagen ist unser Fazit eindeutig. Die zahlreichen Besucherinnen am Stand verwickelten uns in hochinteressante Gespräche rund um den großen Finanzierungsbedarf innerhalb der Branche. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatleute zeigten sich sehr angetan von unserer kostenlosen Vermittlungsarbeit für Kundinnen aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Es war fast schon ein Bedauern bei den Privatleuten festzustellen, dass unser Modell bislang nicht für sie umzusetzen ist.

Ein rundum positiver Ausblick

Die ConSozial 2019 war rückblickend eine sehr gute Möglichkeit, um die Markenbekanntheit von zu erhöhen. Der Finanzierungsbedarf in unserer Branche ist hoch und viele Kund*innen zeigen sich bereits von unserem innovativen und agilen Geschäftsmodell angetan.
Die Unternehmen der Sozialbranche haben wiederum ein zusätzliches Interesse bekundet, mit uns zu kooperieren, da auch sie in dem Plattformmodell die Zukunft sehen.
Wir freuen uns daher auf das nächste Jahr in Nürnberg. Da wir bereits für einen Vortrag angefragt wurden, kommen wir dieser Bitte natürlich gerne nach.

Mehr Informationen:

ConSozial 2019

Unser Fazit zur ConSozial 2019.