BEG Effizienzhaus 55 im Neubau wird eingestellt

06.01.2022 - BEG , Effizienzhaus55 , EH40 , EH55 , KfW

Seit dem -Blogbeitrag zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im April 2021 hat sich einiges getan. Die neuen Förderprogramme haben eine erhöhte Beratungsnachfrage ausgelöst und BEG Effizienzhaus 55 wird eingestellt.

Diese Beratungsnachfrage zielt insbesondere auf die einzuhaltenden Auflagen und Fristen, aber auch auf die individuell in Betracht kommenden Programme ab. Gerade die Neubauförderung für das BEG Effizienzhaus 55 Neubau Programm rückt nun in den Fokus.

Rückblick zur BEG

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen, Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und attraktiver zu gestalten.
Unter dieser Prämisse wurden die bestehenden Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Förderung der Energieeffizienz und dem Ausbau bzw. Einsatz erneuerbarer Energien unter einem Dach zusammengefasst und in drei Hauptkategorien unterteilt:

Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Diese gibt es für Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand. Sofern Ihr Gebäude älter als fünf Jahre ist (Bauantrag bzw. Bauanzeige müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen), können Sie Kredite oder Zuschüsse für Arbeiten an der Gebäudehülle (Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren), die Heizungsoptimierung, den Heizungsaustausch sowie den Einbau einer Lüftungsanlage erhalten.

BEG-Förderung für Wohngebäude (BEG WG)

Diese können Sie erhalten, wenn Ihr neues oder saniertes Gebäude einen Effizienzhausstandard erreicht. Alle Arbeiten, die Sie in diesem Zusammenhang umsetzen, sind förderberechtigt.

Bundesförderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Gilt für ganzheitliche Neubau- und Sanierungsvorhaben und richtet sich an Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Gilt somit ebenfalls für Kommunale Gebäude und Krankenhäuser.

Was ist neu bei der BEG?

Die wichtigste Änderung seit Einführung der BEG betrifft die Förderung von Effizenzhaus/- gebäude 55 im Neubau. Diese wird, so teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im November 2021 mit, zum ersten Februar 2022 eingestellt.

Um ihre geplanten Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Blick auf die Fördereffizienz überprüft. Man kam zu dem Entschluss, dass die bisherige Ziellücke hinsichtlich der CO2-Reduzierung im Gebäudesektor mit einer stärkeren Förderung der Maßnahmen geschlossen werden soll, die den höchsten Beitrag zur CO2 -Einsparung beitragen.

Den größten Hebel stellt hierbei der Bereich der Sanierung dar, bei dem es den größten Nachholbedarf gibt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie teilte folgendes mit: “Damit wird in Zukunft weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden im Fokus stehen”.

Wichtig für alle Antragssteller

Neben dem Effizienzhaus/- gebäude 55 Programm im Neubau, werden ebenfalls die EE- und Nachhaltigkeits-Klassen Effizienzhaus/-gebäude 55 EE und Effizienzhaus 55 NH eingestellt. Die Änderungen betreffen somit sowohl die Wohngebäude als auch die Nichtwohngebäude.

Wer aktuell ein Neubau-Effizienzhaus/-gebäude 55 plant und die BEG-Mittel dafür bereits einkalkuliert wurden, hat jetzt zwei Möglichkeiten:

  • Vollständige Anträge auf Förderung können vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen bzw. dem Kaufvertrag noch bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden. Wer diese Lösung bevorzug, sollte zügig die Planungen sowie die Erstellung der Antragsunterlagen zum Abschluss bringen. Maßgeblich: Das Datum der Antragsstellung!
  • Darüber hinaus ist es ebenfalls möglich die bisherigen Planungen vor Antragsstellung auf ein höheres Effizienzniveau anzupassen. Die nächste Förderstufe wäre das Effizienzhaus 40.


Klärungsbedarf

Neben dem Wegfall der Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau gibt es weitere Änderungen/Vorgaben durch das Klimaschutzprogramm.
So sind, zum derzeitigen Stand, die folgenden Änderungen geplant:

Wohngebäude

Für Neubauten soll ab 2023 der Standard EH 55und ab 2025 der Standard EH 40 als Mindeststandard eingeführt werden.

Nichtwohngebäude

Für Neubauten soll ab 2023 der Standard EG 55 und ab 2025 der Standard EG 40 als Mindeststandard eingeführt werden. Diese Änderungen sollen für jeden Neubau gelten.

Unklar ist, ob die geplanten Änderungen tatsächlich so umgesetzt werden, da Regierung und die Ministerien sich der Kritik von verschiedenen Seiten stellen müssen. Denn der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) als auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) bemängeln, dass die Kosten zum Erreichen der nächsthöheren Effizienzhaus-Stufe KfW 40 überproportional hoch seien und der KfW 40 für viele Bauherren nicht finanzierbar ist.

Weitere Änderungen und Bekanntmachungen

Zum 21. Oktober 2021 wurden die drei BEG-Richtlinien für

  • Wohngebäude (BEG WG),
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • und Einzelmaßnahmen (BEG EM) inklusive der technischen Mindestanforderungen
    erneut geändert, um sie kohärent zu den Regelungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zu fassen. Insbesondere im Bereich Wärme- und Gebäudenetze sowie Anrechnung von Abwärme in der EE-Klasse erfolgten Anpassungen.

Die wesentlichen Anpassungen der Richtlinien betreffen:

  • Definition Effizienzhaus/ -gebäude EE-Klasse (BEG WG, BEG NWG)
  • Erweiterung Definition Gebäudenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM)
  • Neue Definition Wärmenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM)
  • Förderung Gebäudenetz (BEG EM)
  • Anschluss an Gebäudenetz bzw. Wärmenetz (BEG EM)
  • Veräußerung eines geförderten Gebäudes bzw. einer geförderten Wohneinheit (BEG NWG, BEG WG, BEG EM)


Wo gibt es weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt der BEG zu förderfähigen Maßnahmen (10/2021).

Förderrichtlinien zur BEG

Die geänderten Förderrichtlinien zur BEG sind auf der Internetseite des BMWi veröffentlicht und wurden am 18. Oktober 2021 im Bundesanzeiger bekanntgemacht:

Technische Mindestanforderungen (TMA) zur BEG

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Wichtige Information: Am 24. Januar 2022 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude vorläufig gestoppt. Wie mit den bisher noch nicht zugesagten Anträgen sowie alternativen Förderangeboten umgegangen wird, wird zukünftig entschieden. Auf der Website der KfW erfahren Sie mehr.

Sonderkreditfinanzierungen für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft

18.08.2020 - KfW , NRW Bank , Revolvingfonds , Sonderkreditfinanzierungen , Stiftung Deutsches Hilfswerk

Sonderfinanzierungen in Deutschland

Bei Sonderkreditfinanzierungen innerhalb der Sozial- und Gesundheitswirtschaft bilden Bankdarlehen den Schwerpunkt. Doch auch abseits der klassischen Darlehen sind die Möglichkeiten zur Förderung mannigfaltig. Hier erfahren Sie, welche speziellen Angebote es für die Branche gibt.

Darlehen der NRW Bank


Die NRW Bank bietet einige solide Finanzierungsmittel für Unternehmen aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft:

NRW.BANK Infrastruktur: Dieses Angebot für Sonderkreditfinanzierungen dient der Finanzierung von Investitionen in öffentliche und soziale Infrastrukturen, wie etwa Kindergärten, Krankenhäusern, Einrichtungen der Altenpflege, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderung. In Anspruch nehmen können dieses Darlehen u.a. gemeinnützige Organisationen und Angehörige der freien Berufe. Der Finanzierungshöchstbetrag liegt bei 150 Millionen Euro.

NRW.BANK Baudenkmäler: Dieses Modell wurde von der NRW Bank für die Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz eingerichtet. Antragsberechtigt sind u.a. gemeinnützige Einrichtungen, natürliche Personen und Religionsgemeinschaften. Das Darlehen muss mindestens 25.000 und maximal 2 Millionen Euro betragen und kann mit einer Laufzeit von 10, 15, 20 oder 30 Jahren getilgt werden.

Wohnheimplätze für Studierende: Dieses Darlehen unterstützt den Wohnheimbau für Studierende an Standorten von staatlich anerkannten Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Die Förderhöhe dieses Darlehens ist abhängig von der Wohnform und dem Bauort. Die Mietpreis- und Belegungsbindung liegt wahlweise bei 20, 25 oder 30 Jahren.

Alle Darlehen der NRW Bank finden Sie auf der KfW-Website unter „Förderprodukte“. Neben der NRW Bank gibt es weitere Förderbanken der einzelnen Bundesländer:

  • Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  • Bremer Aufbau-Bank GmbH
  • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
  • NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
  • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (ISB)
  • SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG
  • L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg
  • LfA Förderbank Bayern
  • Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
  • Norddeutsche Landesbank – Girozentrale
  • Investitionsbank Berlin
  • InvestitionsBank des Landes Brandenburg
  • Investitionsbank Sachsen-Anhalt
  • Thüringer Aufbaubank
  • SAB Sächsische AufbauBank
  • Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale

Gerne berät Sie ein sozialfinanz-Kundenberater kostenlos, welche Förderbank für Ihr Vorhaben am ehesten in Frage kommt.

Sonderkreditfinanzierungen und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau


Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Kredite und Zuschüsse für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft – und das deutschlandweit. Hier ein kurzer Überblick über die Angebote der KfW für Institutionen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft:

  • Kredit 148: IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen: Förderung von Betriebsmitteln und Investitionen in Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen.
  • Kredit 219, 220: IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren: Finanzierung von Neubauten energieeffizienter Gebäude sowie die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden sozialer Infrastrukturen (keine Wohngebäude).
  • Zuschuss 433: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle: Förderung der Kosten für den Einbau eines Brennstoffzellensystems für gemeinnützige Organisationen.
  • Kredit 270: Erneuerbare Energien – Standard: Förderkredit für Strom und Wärme – für Stiftungen, Vereine und allgemein gemeinnützige Antragsteller.
  • Kredit 271: Erneuerbare Energien – Premium: Besonders hohe Förderung für den Austausch alter Heizungsanlagen mit bis zu 50 Prozent Tilgungszuschuss. Für gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften.

    Nähere Informationen zu den Sonderkreditfinanzierungen und Zuschüssen der KfW finden Sie bei der KfW unter „Förderkredite und Zuschüsse für soziale Organisationen und Vereine“. Infos zu Corona-Sofortkrediten und Corona-Hilfen gibt es bei der KfW unter „KfW-Corona-Hilfe“ oder im „Corona-Helpdesk“ der Bank für Sozialwirtschaft.

Revolvingfonds


Der Revolvingfonds wurde am 1. Januar 2020 für weitere 30 Jahre erneuert und vergibt Sonderkreditfinanzierungen in Form von zinslose Darlehen aus Bundesmitteln an die Freie Wohlfahrtspflege. An der Darlehensvergabe beteiligt sind:

  • das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als Vertreterin des Bundes
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)
  • die Bank für Sozialwirtschaft, die den Revolvingfonds treuhänderisch verwaltet

    Baumaßnahmen können mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten durch ein zinsloses Darlehen in Höhe von grundsätzlich bis zu 500.000 Euro finanziert werden. Förderfähig sind überregionale Einrichtungen und Aufgaben der Wohlfahrtsverbände, wie:
  • Bundeszentrale Einrichtungen
  • Regionale Träger mit überregionaler Aufgabenstellung
  • Überregionale Einrichtungen
  • Modellvorhaben für ältere Menschen

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk


Die Stiftung Deutsches Hilfswerk dient der Verteilung des Reinerlöses der Deutschen Fernsehlotterie.

Zudem stellt die Stiftung den Betrieben Mittel für Mobiliar und andere Einrichtungsgegenstände zur Verfügung und unterstützt Angebote, welche die Lebenssituation älterer Menschen im Sinne von Selbstbestimmung sowie gesellschaftlicher Teilhabe, verbessert.

Alle wichtigen Informationen über die Voraussetzungen einer Förderung durch die Stiftung erhalten Sie auf der Website der Fernsehlotterie unter „Bewerbung um Fördermittel“.

Aktion Mensch e.V.


Aktion Mensch e.V. fördert mit Zuschüssen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Maßnahmen für Menschen in besonderen Notlagen oder speziellen Lebenslagen. Der Verein bietet verschiedene Projekt-Förderbereiche:

  • Arbeit
  • Freizeit
  • Bildung und Persönlichkeitsstärkung
  • Wohnen
  • Barrierefreiheit und Mobilität

    Die Aktion Mensch e.V. informiert in ihrer Rubrik „Förderprogramme“ über die verschiedenen förderfähigen Bereiche. Weitere Hinweise zu Förderrichtlinien, Förderprogrammen und häufig gestellte Fragen finden Sie unter „Förderantrag“.


Sie haben Fragen? Dann melden Sie sich gerne telefonisch oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung!

Was die COVID-19-Pandemie für die Branche bedeutet

19.03.2020 - Corona , Corona-Schutzschild , COVID-19 , Förderkredite , Fördermittel , KfW , KGNW , Krankenhaus , sozialfinanz.de

Covid-19-Pandemie Auswirkungen Sozialwirtschaft

Die COVID-19-Pandemie hat die Sozial- und Gesundheitsbranche innerhalb kürzester Zeit in eine Krise gestürzt. Räumliche, personelle und finanzielle Mittel müssen völlig neu eingeplant werden.

Aktuell sind schnelle und unkomplizierte Lösungsvorschläge gefragt, um die Fürsorge für Patienten, die Sicherheit des Personals und den Erhalt von Einrichtungen und Unternehmen zu gewährleisten. Eine schnelle Sicherstellung der notwendigen Liquidität für alle Betroffenen ist eine der wichtigsten Maßnahmen in dieser Zeit.

Das sind die Fakten

Insbesondere Krankenhäuser leiden enorm unter der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Situation: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bat in einem Schreiben die Geschäftsführungen der deutschen Krankenhäuser, geplante Aufnahmen, Operationen und Eingriffe ab 16. März – sofern medizinisch vertretbar – auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Ziel sei es, die aktuell sehr wertvollen Krankenhauskapazitäten für die Corona-Pandemie zu schonen und sich auf den stetig steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungsplätzen einzustellen. Der damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen sei sich Spahn bewusst und er kündigte in diesem Zusammenhang einen finanziellen Ausgleich für die Einrichtungen an. Denn durch den – wenn auch temporären – Wegfall von standardisierten Elektiveingriffen entfallen für viele Krankenhäuser wichtige und attraktive Erlösquellen. Die laufenden Fixkosten, beispielsweise für Personal, sind hingegen nach wie vor zu leisten. Dies könnte Auswirkungen auf die ohnehin schon angespannte Liquidität einiger Kliniken haben. Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) hat bereits auf diesen Umstand hingewiesen und forderte Bund, Länder und Krankenkassen auf, die Krankenhäuser finanziell zu unterstütze.

Auch der GKV-Spitzenverband schlug eine Refinanzierung durch einen zunächst dreimonatigen Rettungsschirm vor, der Kliniken monatliche Abschlagszahlungen zur Liquiditätssicherung garantiert.

Neben den wirtschaftlichen Faktoren befürchten die Kliniken laut der Süddeutschen Zeitung, dass sie die nötige Versorgung auch aufgrund fehlenden technischen Geräts nicht mehr gewährleisten können. Beatmungsgeräte, Monitore, Sauerstoffgeräte oder Technik für die Blutdialyse – hier sorgen sich Insider vor Engpässen. In dem vom GKV-Spitzenverband geforderten Rettungsschirm sollen daher diese Gelder für erhöhte Materialkosten abgedeckt werden.

Aber nicht nur Krankenhäuser, auch Arztpraxen, Pflegeheime, Altenheime, ambulante Pflegedienste und andere Vertreter der Branche spüren die Auswirkungen der Infektionswelle teils deutlich: bestimmte Medikamente und Hilfsmittel wie Schutzkleidung und Desinfektionsmittel sind nur noch schwer zu beschaffen, werden aber dringend benötigt, um Personal und Patientinnen bzw. Bewohnerinnen zu schützen. Fehlen diese Schutzmaterialien, so müssen Pflegefälle teilweise in Krankenhäuser überwiesen werden. Quarantänemaßnahmen führen zu Teil- oder Vollschließungen und neben übervollen Arztpraxen stehen leere Zahnarzt- und Facharztpraxen, da soziale Kontakte gemieden werden sollen. All dies führt zu Liquiditätsengpässen.

Maßnahmen durch die KfW und DK

Wie die Kreditanstalt für Förderaufbau (KfW) in einer gemeinsamen Presseerklärung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) am 18. März verkündete, wurde zusammen mit der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Unternehmen bei der Bewältigung der durch das Coronavirus verursachten Krise helfen soll. Die erste Phase des Hilfspakets steht ab sofort zur Verfügung.

Zusätzlich zu den bereits etablierten Leistungen bietet die KfW-Sonderprogramme für verschiedene Unternehmensgrößen sowie konsortiale Strukturen an. Die Bundesregierung will der KfW für die Zusage der Kreditsummen zunächst 20 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Das sind die Kreditpakete

Die Hilfspakete richten sich nach der Bestandsdauer und Größe eines Unternehmens: Der KfW-Unternehmerkredit ab fünf Jahren Bestand, der ERP-Gründerkredit für junge Unternehmen und der Kredit für Wachstum für große Unternehmen.

Zusätzlich wurde ein neues KfW-Sonderprogramm für kleine, mittlere und große Unternehmen ins Leben gerufen, das ab dem 23. März starten soll. Unternehmen, die finanziell besonders von der Pandemie betroffen sind, können es in Anspruch nehmen. Größeren Unternehmen werden Direktbeteiligungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen angeboten.

Um einen Antrag für eines der KfW-Kreditprodukte zu stellen, können sich Unternehmen neben ihrer Hausbank auch an einschlägige Finanzvermittlungsplattformen wie wenden.

Wichtig ist: Die Kredite laufen über die jeweilige Hausbank und werden nicht direkt von der KfW vergeben. Jedoch übernimmt die KfW 80 Prozent des gegebenen Kreditrisikos. Bislang werden Zinserleichterungen nicht in Aussicht gestellt. Abhängig von der Bonität des Unternehmens, kann der Zinssatz zwischen einem und sieben Prozent schwanken. Aufgrund der erhöhten Kreditrisikoübernahme durch die KfW wird den Banken die Kreditvergabe generell erleichtert. Die KfW verspricht, ihre Prozesse zu vereinfachen und zu verkürzen, so dass Unternehmen schneller und einfacher an die Betriebsmittelkredite kommen.

Ökonomen erachten Liquiditätshilfen durch KfW-Kredite zwar für sinnvoll, jedoch lange nicht für ausreichend. Analog zur Banken-Rettung in den Jahren 2008 und 2009 könnte eine staatliche Beteiligung mit Eigenkapital an den gefährdeten Unternehmen maßgeblich helfen. Jedoch stünden die Beteiligten vor einem weitaus höheren administrativen Aufwand. Schließlich ist die Anzahl der in der Realwirtschaft agierenden Unternehmen und Kleinunternehmen wesentlich größer als der Bankensektor.

So betonten auch KfW und DK, dass schnellstmögliche klare und umsetzbare Prozesse von Seiten der Banken und Sparkassen gerade jetzt notwendig seien.

Wie es weitergeht

Informieren Sie sich bei Ihrer Hausbank oder Ihrem unabhängigen Finanzvermittler über die Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, wenn sie durch die Pandemie finanziell betroffen sind. Wir wissen, dass jeder Sachverhalt einer individuellen Beratung bedarf. Setzen Sie sich gerne mit unseren Finanzierungsberatern in Verbindung, die Sie kompetent und unabhängig begleiten.

Update (25.03.)

Start des KfW-Sonderprogramms

Seit dem 23.03.2020 können Anträge auf das KfW-Sonderprogramm gestellt werden. Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm sind unbegrenzt. Erheblich verbessert wurde die Risikoübernahme bei Krediten. KMUs können Betriebsmittel mit 90% Haftungsfreistellung finanzieren, größere Unternehmen mit 80%. Zudem kam es zu einer Zinsverbesserung und einer deutlichen Entschlackung der Antragsprozesse: Bei Krediten bis zu drei Millionen Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung. Kredite bis zehn Millionen Euro werden vereinfacht geprüft.
Bei der Konsortialfinanzierung gilt, dass die KfW sich an größeren Finanzierungen anderer Finanzierungspartner zu deren Konditionen beteiligt. Sie übernimmt bis zu 80 % der Risiken des Vorhabens.

Mehr dazu im Faktenblatt der KfW (PDF) sowie auf der Seite KfW-Corona-Hilfe.

Bundesregierung initiiert Corona-Schutzschild

Neben den KfW-Sonderprogrammen greift nun auch das von der Bundesregierung initiierte Corona-Schutzschild als Soforthilfe-Programm. Es dürfte am 27.03. vom Bundesrat verabschiedet werden, nachdem es am 25.03. durch den Bundestag ging.
Für das Gesundheitswesen stellt die Bundesregierung zusätzliche 3,5 Milliarden Euro bereit. Sie werden u.a. in Schutzausrüstung investiert. Für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte bedeutet das, dass Einnahmeausfälle und höhere Kosten aufgefangen werden sollen. Weitere 55 Milliarden Euro stehen für eine flexiblen und kurzfristigen Pandemiebekämpfung bereit.
Der Schwerpunkt des Wirtschaftstabilisierungsfonds liegt zwar auf großen Unternehmen, jedoch sollen kleinere Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastrukturen und Sektoren ebenso mit Liquiditätsgarantien, Kapitalmaßnahmen und Refinanzierungen und Steuererleichterungen bedacht werden.

Tagesaktuelle Informationen zu den Maßnahmenpaketen finden Sie auf den Corona-Seiten der Bundesregierung.

Fördermittel: KfW verlängert den bereitstellungsfreien Zeitraum auf sechs Monate

09.12.2019 - Baukredit , Förderkredit , Fördermittel , KfW

Die KfW hat bei einer Vielzahl ihrer Programme nicht nur den bereitstellungsfreien Zeitraum deutlich verlängert, sondern auch die Bereitstellungsprovision nahezu halbiert. Warum Fördermittel gerade für die Sozial- und Gesundheitsbranche interessant sind, weiß Thomas Krummenast von sozialfinanz.de.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) ist ein Kreditinstitut des Bundes und die größte staatliche Förderbank weltweit. Die 1948 gegründete Einrichtung unterstützt durch die Gewährung zinsgünstiger Investitionskredite und Zuschüsse Vorhaben, die im Sinne des Bundes förderungswürdig sind. Dies betrifft sowohl Projekte von Privatpersonen wie auch von Unternehmen und öffentlichen Institutionen.

Als förderungswürdig gelten derzeit Projekte des Mittelstands und von Existenzgründern, die Gewährung von Investitionskrediten an kleine und mittlere Unternehmen, die Finanzierung kommunaler wie sozialer Infrastrukturvorhaben und des Wohnungsbaus (insbesondere des energieeffizientes Bauens und Sanierens) und Energiespartechniken. Weitere Betätigungsfelder sind Bildungskredite und die Filmfinanzierung.


Fördermittel der KfW für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft

Die KfW-Förderkredite spielen für die Sozial- und Gesundheitsbranche seit langem eine wichtige Rolle. Insbesondere für die Finanzierung von Bauprojekten, wie z.B. für Neu-, Um- und Anbauten und energetische Sanierungen bieten sich diese Zuschüsse an.
Für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft sind vor allem die KfW-Programme  „IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Infrastruktur sowie die Fördergruppe „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ von großer Bedeutung.

Das Programm „IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Infrastruktur“ richtet sich an alle Unternehmen, die steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung sind und in eine soziale Infrastruktur investieren. Damit ist die Zielgruppe relativ weit gefasst, die Förderung mittels Zinsvergünstigung aber auch ebenso überschaubar.

Eine deutlich höhere Zinssubventionierung und darüber hinaus Tilgungszuschüsse kann erlangen, wer in der Fördergruppe „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ in die Verbesserung der Energieeffizienz von Verwaltungs- und Wohngebäude investiert. Dabei wird unter anderem der Neubau energieeffizienter Wohngebäude gefördert. Hierzu zählen etwa Altenpflegeheime. Dabei gilt: je höher die erreichte Energieeffizienz ist, desto höher fallen die Vergünstigung durch Tilgungszuschüsse aus.


Änderungen bei der Bereitstellungsprovision der KfW

Oftmals steht der Zinssatz bei dem Vergleich von Kreditkonditionen im Vordergrund. Weniger Beachtung findet hingegen die Bereitstellungsprovision, die Banken für die Gewährleistung von noch nicht ausgezahlten Kreditbeträgen verlangen. Kreditnehmenden wird dadurch nach Vertragsabschluss regelmäßig ein Zeitraum eingeräumt, in dem keine Bereitstellungsprovision anfällt. In der Regel liegt dieser Zeitraum bei drei, häufig sechs Monaten. Er kann also bei längeren Bauvorhaben, die sich beispielsweise auf bis zu 24 Monate erstrecken, einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit haben.


“Eine durchdachte Finanzierungsstruktur gewährt, dass Sie sich während der Darlehenslaufzeit auf das Wesentliche konzentrieren können.”

Thomas Krummenast – Finanzierungsberater bei

Bislang hat die KfW-Bank bei einer Vielzahl ihrer Programme relativ kurze Zeiträume zwischen einem und drei Monaten eingeräumt, in denen keine Bereitstellungsprovision für nicht abgerufene Kreditbeträge anfiel. Auch die Höhe der Provision war mit jährlich 3% nicht mehr mit dem heutigen, niedrigen Zinsniveau vereinbar. Diesen Punkt hat die KfW nun zum Anlass genommen, gegenzusteuern: sie verlängert den bereitstellungsfreien Zeitraum in den meisten Programmen deutlich auf sechs Monate. Gleichzeitig halbiert sie nahezu die Bereitstellungsprovision von 3% auf jährlich 1,8%.

Es ist keine Frage, dass es für die Wirtschaftlichkeit von Bedeutung ist, Investitionskredite vom Zins- und Provisionsaufwand optimiert zu strukturieren. Doch auch eine durchdachte Finanzierungsstruktur ist elementar. Sie gewährt, dass Sie sich während der Darlehenslaufzeit nicht um Finanzierungsdetails kümmern müssen, und sich stattdessen auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Kund*innen, Patient*innen und Bewohner*innen.

Informationen zum Autor:

Thomas Krummenast ist Finanzierungsberater bei dem Kölner Start-Up . Zuvor agierte der Diplom-Betriebswirt lange Zeit als Betreuer und späterer Teamleiter für Institutionelle Kunden bei der Bank für Sozialwirtschaft AG.