Bei Sonderkreditfinanzierungen innerhalb der Sozial- und Gesundheitswirtschaft bilden Bankdarlehen den Schwerpunkt. Doch auch abseits der klassischen Darlehen sind die Möglichkeiten zur Förderung mannigfaltig. Hier erfahren Sie, welche speziellen Angebote es für die Branche gibt.

Darlehen der NRW Bank


Die NRW Bank bietet einige solide Finanzierungsmittel für Unternehmen aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft:

NRW.BANK Infrastruktur: Dieses Angebot für Sonderkreditfinanzierungen dient der Finanzierung von Investitionen in öffentliche und soziale Infrastrukturen, wie etwa Kindergärten, Krankenhäusern, Einrichtungen der Altenpflege, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderung. In Anspruch nehmen können dieses Darlehen u.a. gemeinnützige Organisationen und Angehörige der freien Berufe. Der Finanzierungshöchstbetrag liegt bei 150 Millionen Euro.

NRW.BANK Baudenkmäler: Dieses Modell wurde von der NRW Bank für die Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz eingerichtet. Antragsberechtigt sind u.a. gemeinnützige Einrichtungen, natürliche Personen und Religionsgemeinschaften. Das Darlehen muss mindestens 25.000 und maximal 2 Millionen Euro betragen und kann mit einer Laufzeit von 10, 15, 20 oder 30 Jahren getilgt werden.

Wohnheimplätze für Studierende: Dieses Darlehen unterstützt den Wohnheimbau für Studierende an Standorten von staatlich anerkannten Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Die Förderhöhe dieses Darlehens ist abhängig von der Wohnform und dem Bauort. Die Mietpreis- und Belegungsbindung liegt wahlweise bei 20, 25 oder 30 Jahren.

Alle Darlehen der NRW Bank finden Sie auf der KfW-Website unter „Förderprodukte“. Neben der NRW Bank gibt es weitere Förderbanken der einzelnen Bundesländer:

  • Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  • Bremer Aufbau-Bank GmbH
  • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
  • NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
  • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (ISB)
  • SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG
  • L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg
  • LfA Förderbank Bayern
  • Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
  • Norddeutsche Landesbank – Girozentrale
  • Investitionsbank Berlin
  • InvestitionsBank des Landes Brandenburg
  • Investitionsbank Sachsen-Anhalt
  • Thüringer Aufbaubank
  • SAB Sächsische AufbauBank
  • Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale

Gerne berät Sie ein sozialfinanz-Kundenberater kostenlos, welche Förderbank für Ihr Vorhaben am ehesten in Frage kommt.

Sonderkreditfinanzierungen und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau


Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Kredite und Zuschüsse für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft – und das deutschlandweit. Hier ein kurzer Überblick über die Angebote der KfW für Institutionen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft:

  • Kredit 148: IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen: Förderung von Betriebsmitteln und Investitionen in Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen.
  • Kredit 219, 220: IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren: Finanzierung von Neubauten energieeffizienter Gebäude sowie die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden sozialer Infrastrukturen (keine Wohngebäude).
  • Zuschuss 433: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle: Förderung der Kosten für den Einbau eines Brennstoffzellensystems für gemeinnützige Organisationen.
  • Kredit 270: Erneuerbare Energien – Standard: Förderkredit für Strom und Wärme – für Stiftungen, Vereine und allgemein gemeinnützige Antragsteller.
  • Kredit 271: Erneuerbare Energien – Premium: Besonders hohe Förderung für den Austausch alter Heizungsanlagen mit bis zu 50 Prozent Tilgungszuschuss. Für gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften.

    Nähere Informationen zu den Sonderkreditfinanzierungen und Zuschüssen der KfW finden Sie bei der KfW unter „Förderkredite und Zuschüsse für soziale Organisationen und Vereine“. Infos zu Corona-Sofortkrediten und Corona-Hilfen gibt es bei der KfW unter „KfW-Corona-Hilfe“ oder im „Corona-Helpdesk“ der Bank für Sozialwirtschaft.

Revolvingfonds


Der Revolvingfonds wurde am 1. Januar 2020 für weitere 30 Jahre erneuert und vergibt Sonderkreditfinanzierungen in Form von zinslose Darlehen aus Bundesmitteln an die Freie Wohlfahrtspflege. An der Darlehensvergabe beteiligt sind:

  • das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als Vertreterin des Bundes
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)
  • die Bank für Sozialwirtschaft, die den Revolvingfonds treuhänderisch verwaltet

    Baumaßnahmen können mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten durch ein zinsloses Darlehen in Höhe von grundsätzlich bis zu 500.000 Euro finanziert werden. Förderfähig sind überregionale Einrichtungen und Aufgaben der Wohlfahrtsverbände, wie:
  • Bundeszentrale Einrichtungen
  • Regionale Träger mit überregionaler Aufgabenstellung
  • Überregionale Einrichtungen
  • Modellvorhaben für ältere Menschen

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk


Die Stiftung Deutsches Hilfswerk dient der Verteilung des Reinerlöses der Deutschen Fernsehlotterie.

Zudem stellt die Stiftung den Betrieben Mittel für Mobiliar und andere Einrichtungsgegenstände zur Verfügung und unterstützt Angebote, welche die Lebenssituation älterer Menschen im Sinne von Selbstbestimmung sowie gesellschaftlicher Teilhabe, verbessert.

Alle wichtigen Informationen über die Voraussetzungen einer Förderung durch die Stiftung erhalten Sie auf der Website der Fernsehlotterie unter „Bewerbung um Fördermittel“.

Aktion Mensch e.V.


Aktion Mensch e.V. fördert mit Zuschüssen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Maßnahmen für Menschen in besonderen Notlagen oder speziellen Lebenslagen. Der Verein bietet verschiedene Projekt-Förderbereiche:

  • Arbeit
  • Freizeit
  • Bildung und Persönlichkeitsstärkung
  • Wohnen
  • Barrierefreiheit und Mobilität

    Die Aktion Mensch e.V. informiert in ihrer Rubrik „Förderprogramme“ über die verschiedenen förderfähigen Bereiche. Weitere Hinweise zu Förderrichtlinien, Förderprogrammen und häufig gestellte Fragen finden Sie unter „Förderantrag“.


Sie haben Fragen? Dann melden Sie sich gerne telefonisch oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung!