Die COVID-19-Pandemie hat die Sozial- und Gesundheitsbranche innerhalb kürzester Zeit in eine Krise gestürzt. Räumliche, personelle und finanzielle Mittel müssen völlig neu eingeplant werden.

Aktuell sind schnelle und unkomplizierte Lösungsvorschläge gefragt, um die Fürsorge für Patienten, die Sicherheit des Personals und den Erhalt von Einrichtungen und Unternehmen zu gewährleisten. Eine schnelle Sicherstellung der notwendigen Liquidität für alle Betroffenen ist eine der wichtigsten Maßnahmen in dieser Zeit.

Das sind die Fakten

Insbesondere Krankenhäuser leiden enorm unter der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Situation: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bat in einem Schreiben die Geschäftsführungen der deutschen Krankenhäuser, geplante Aufnahmen, Operationen und Eingriffe ab 16. März – sofern medizinisch vertretbar – auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Ziel sei es, die aktuell sehr wertvollen Krankenhauskapazitäten für die Corona-Pandemie zu schonen und sich auf den stetig steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungsplätzen einzustellen. Der damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen sei sich Spahn bewusst und er kündigte in diesem Zusammenhang einen finanziellen Ausgleich für die Einrichtungen an. Denn durch den – wenn auch temporären – Wegfall von standardisierten Elektiveingriffen entfallen für viele Krankenhäuser wichtige und attraktive Erlösquellen. Die laufenden Fixkosten, beispielsweise für Personal, sind hingegen nach wie vor zu leisten. Dies könnte Auswirkungen auf die ohnehin schon angespannte Liquidität einiger Kliniken haben. Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) hat bereits auf diesen Umstand hingewiesen und forderte Bund, Länder und Krankenkassen auf, die Krankenhäuser finanziell zu unterstütze.

Auch der GKV-Spitzenverband schlug eine Refinanzierung durch einen zunächst dreimonatigen Rettungsschirm vor, der Kliniken monatliche Abschlagszahlungen zur Liquiditätssicherung garantiert.

Neben den wirtschaftlichen Faktoren befürchten die Kliniken laut der Süddeutschen Zeitung, dass sie die nötige Versorgung auch aufgrund fehlenden technischen Geräts nicht mehr gewährleisten können. Beatmungsgeräte, Monitore, Sauerstoffgeräte oder Technik für die Blutdialyse – hier sorgen sich Insider vor Engpässen. In dem vom GKV-Spitzenverband geforderten Rettungsschirm sollen daher diese Gelder für erhöhte Materialkosten abgedeckt werden.

Aber nicht nur Krankenhäuser, auch Arztpraxen, Pflegeheime, Altenheime, ambulante Pflegedienste und andere Vertreter der Branche spüren die Auswirkungen der Infektionswelle teils deutlich: bestimmte Medikamente und Hilfsmittel wie Schutzkleidung und Desinfektionsmittel sind nur noch schwer zu beschaffen, werden aber dringend benötigt, um Personal und Patientinnen bzw. Bewohnerinnen zu schützen. Fehlen diese Schutzmaterialien, so müssen Pflegefälle teilweise in Krankenhäuser überwiesen werden. Quarantänemaßnahmen führen zu Teil- oder Vollschließungen und neben übervollen Arztpraxen stehen leere Zahnarzt- und Facharztpraxen, da soziale Kontakte gemieden werden sollen. All dies führt zu Liquiditätsengpässen.

Maßnahmen durch die KfW und DK

Wie die Kreditanstalt für Förderaufbau (KfW) in einer gemeinsamen Presseerklärung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) am 18. März verkündete, wurde zusammen mit der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Unternehmen bei der Bewältigung der durch das Coronavirus verursachten Krise helfen soll. Die erste Phase des Hilfspakets steht ab sofort zur Verfügung.

Zusätzlich zu den bereits etablierten Leistungen bietet die KfW-Sonderprogramme für verschiedene Unternehmensgrößen sowie konsortiale Strukturen an. Die Bundesregierung will der KfW für die Zusage der Kreditsummen zunächst 20 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Das sind die Kreditpakete

Die Hilfspakete richten sich nach der Bestandsdauer und Größe eines Unternehmens: Der KfW-Unternehmerkredit ab fünf Jahren Bestand, der ERP-Gründerkredit für junge Unternehmen und der Kredit für Wachstum für große Unternehmen.

Zusätzlich wurde ein neues KfW-Sonderprogramm für kleine, mittlere und große Unternehmen ins Leben gerufen, das ab dem 23. März starten soll. Unternehmen, die finanziell besonders von der Pandemie betroffen sind, können es in Anspruch nehmen. Größeren Unternehmen werden Direktbeteiligungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen angeboten.

Um einen Antrag für eines der KfW-Kreditprodukte zu stellen, können sich Unternehmen neben ihrer Hausbank auch an einschlägige Finanzvermittlungsplattformen wie wenden.

Wichtig ist: Die Kredite laufen über die jeweilige Hausbank und werden nicht direkt von der KfW vergeben. Jedoch übernimmt die KfW 80 Prozent des gegebenen Kreditrisikos. Bislang werden Zinserleichterungen nicht in Aussicht gestellt. Abhängig von der Bonität des Unternehmens, kann der Zinssatz zwischen einem und sieben Prozent schwanken. Aufgrund der erhöhten Kreditrisikoübernahme durch die KfW wird den Banken die Kreditvergabe generell erleichtert. Die KfW verspricht, ihre Prozesse zu vereinfachen und zu verkürzen, so dass Unternehmen schneller und einfacher an die Betriebsmittelkredite kommen.

Ökonomen erachten Liquiditätshilfen durch KfW-Kredite zwar für sinnvoll, jedoch lange nicht für ausreichend. Analog zur Banken-Rettung in den Jahren 2008 und 2009 könnte eine staatliche Beteiligung mit Eigenkapital an den gefährdeten Unternehmen maßgeblich helfen. Jedoch stünden die Beteiligten vor einem weitaus höheren administrativen Aufwand. Schließlich ist die Anzahl der in der Realwirtschaft agierenden Unternehmen und Kleinunternehmen wesentlich größer als der Bankensektor.

So betonten auch KfW und DK, dass schnellstmögliche klare und umsetzbare Prozesse von Seiten der Banken und Sparkassen gerade jetzt notwendig seien.

Wie es weitergeht

Informieren Sie sich bei Ihrer Hausbank oder Ihrem unabhängigen Finanzvermittler über die Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, wenn sie durch die Pandemie finanziell betroffen sind. Wir wissen, dass jeder Sachverhalt einer individuellen Beratung bedarf. Setzen Sie sich gerne mit unseren Finanzierungsberatern in Verbindung, die Sie kompetent und unabhängig begleiten.

Update (25.03.)

Start des KfW-Sonderprogramms

Seit dem 23.03.2020 können Anträge auf das KfW-Sonderprogramm gestellt werden. Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm sind unbegrenzt. Erheblich verbessert wurde die Risikoübernahme bei Krediten. KMUs können Betriebsmittel mit 90% Haftungsfreistellung finanzieren, größere Unternehmen mit 80%. Zudem kam es zu einer Zinsverbesserung und einer deutlichen Entschlackung der Antragsprozesse: Bei Krediten bis zu drei Millionen Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung. Kredite bis zehn Millionen Euro werden vereinfacht geprüft.
Bei der Konsortialfinanzierung gilt, dass die KfW sich an größeren Finanzierungen anderer Finanzierungspartner zu deren Konditionen beteiligt. Sie übernimmt bis zu 80 % der Risiken des Vorhabens.

Mehr dazu im Faktenblatt der KfW (PDF) sowie auf der Seite KfW-Corona-Hilfe.

Bundesregierung initiiert Corona-Schutzschild

Neben den KfW-Sonderprogrammen greift nun auch das von der Bundesregierung initiierte Corona-Schutzschild als Soforthilfe-Programm. Es dürfte am 27.03. vom Bundesrat verabschiedet werden, nachdem es am 25.03. durch den Bundestag ging.
Für das Gesundheitswesen stellt die Bundesregierung zusätzliche 3,5 Milliarden Euro bereit. Sie werden u.a. in Schutzausrüstung investiert. Für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte bedeutet das, dass Einnahmeausfälle und höhere Kosten aufgefangen werden sollen. Weitere 55 Milliarden Euro stehen für eine flexiblen und kurzfristigen Pandemiebekämpfung bereit.
Der Schwerpunkt des Wirtschaftstabilisierungsfonds liegt zwar auf großen Unternehmen, jedoch sollen kleinere Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastrukturen und Sektoren ebenso mit Liquiditätsgarantien, Kapitalmaßnahmen und Refinanzierungen und Steuererleichterungen bedacht werden.

Tagesaktuelle Informationen zu den Maßnahmenpaketen finden Sie auf den Corona-Seiten der Bundesregierung.